Verbandsgebrauchsprüfung (VGPO )
Frage 118: Armbruster-Haltabzeichen
Der Führer eines Vorstehhundes möchte gern das AH mit seinem Hund erlangen. Im Zuge der Anlagen- und Zuchtprüfungen seines Vereins ist ihm dies nicht gelungen bzw. die Gelegenheit war nicht gegeben. Er fragt beim Deutschen Teckelklub an, ob er auf einer Spurlautprüfung mit seinem Hund dieses Leistungszeichen ablegen kann, bei der er sich in Bereitschaft hält. Der Prüfungsleiter will ihm dies gern ermöglichen, wenn alle gemeldeten Hunde geprüft sind, da der Hasenbestand im Revier sehr gut ist und eine anschließende Suche des Vorstehhundes zeitlich keinen Mehraufwand darstellt.
Frage 114: Leistungszeichen des JGHV – 1. Armbruster-Haltabzeichen (AH)
Zum Beginn einer Verbandsjugendprüfung (VJP) meldet ein Führer, dass er das Armbruster-Haltabzeichen (AH) machen will. Bei der ersten Arbeit auf der Hasenspur sticht der Hund nach ca. 200 Meter Spurarbeit den Hasen und verfolgt diesen sichtig mit Laut. Im ersten Suchengang kommt der Hund an einen Hasen, den er kurz sichtig verfolgt. Nach einem Trillerpfiff geht der Hund sofort in die Haltlage. Die anschließende Spurarbeit ist aufgrund einer stark befahrenen Straße, die der Hase überquert hat, nicht möglich. Im zweiten Suchengang kommt der Hund wieder an einen Hasen, wobei er auch hier auf Triller sofort in die Haltlage geht. Als der Hase außer Sicht ist, wird der Hund zur Spurarbeit angesetzt. Der Hund arbeitet die Spur ca. 250 Meter, sticht den Hasen und verfolgt auch diesen sichtig. Die Verbandsrichter bewerten die Spurarbeit mit dem Prädikat „sehr gut“. Anschließend diskutieren die Verbandsrichter, ob das Armbruster-Haltabzeichen (AH) erteilt werden kann.
Frage 113: VGP Totverweisen
Beim Wahlfach Totverweisen kommt der Hund ans Stück, bewindet es kurz und beginnt, nach kurzem Belecken, das Stück anzuschneiden. Einer der am Ende befindlichen Richter greift mit einem harten „Pfui!“ ein. Daraufhin hält der Hund inne, nimmt das Bringsel auf und kehrt mit diesem zum Führer zurück. Der Hund führt nun anstandslos den Führer zum Stück, welcher erstaunt ist, die Prüfung nicht bestanden zu haben. Er bezweifelt die Angaben des Verbandsrichters.
Frage 112: VGP Buschieren
Beim Buschieren auf einer VGP muss laut PO auch geschossen werden. Der arbeitende Hund sucht fleißig unter der Flinte seines Führers. Bereits auf den 1. abgegebenen Schuss ändert sich das Verhalten des Hundes. Er verhofft auf den Schuss hin nicht, sondern sucht nun in schnellem Galoppsprung deutlich außerhalb der Schrotschussentfernung und kann vom Führer nur mit Mühe gehalten werden. Bis zum Ende der Arbeit ändert sich die Arbeitsweise nicht. Die Richtergruppe mindert daraufhin die vorher im Feld vergebene Zensur im Fach Schussruhe.
Frage 111: Schussfestigkeit Wasser
Da ein Hundeführer bei der Überprüfung der Schussfestigkeit nicht aufs Wasser geschossen hat, muss der Vorgang wiederholt werden. Als der Hund die hierzu geworfene Ente gebracht hat, sie allerdings zum Schütteln an Land ablegte, bevor er sie erneut aufnahm und zutrug, stellt sich für die Verbandsrichter die Frage, ob die hier gezeigte Bringarbeit aufgrund der Wiederholung überhaupt berücksichtigt wird. Sie entscheiden, dass jede Bringleistung einzurechnen ist und bewerten auch die eben gezeigte Leistung.
Frage 110: Schussfestigkeit Wasser VGPO/VPSO
Auf einer VGP wird als erstes Fach „Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Der Hund nimmt das Wasser ohne zögern an, schwimmt ins Schilf, findet dort eine lebende Ente und zeigt eine äußerst passionierte, drangvolle Stöberarbeit im dichten Schilf. Anschließend drückt er die Ente auf die freie Wasserfläche, wo sie vor dem Hund erlegt wird.
Frage 104: Bringtreueprüfung (Btr)
Auf einer Bringtreueprüfung (Btr) wird ein Hund mit einmaligem Suchbefehl (ohne Bringbefehl) in die Dickung geschickt. Der Hund arbeitet sofort sehr freudig und stöbert das gesamte Gelände weiträumig ab. Schon nach kurzer Zeit kommt der Hund zurück und bringt einen verendeten Hasen. Daraufhin teilt der Verbandsrichter, der den Hundeführer begleitet hat, dem Hundeführer mit, dass er seinen Hund bitte anleinen solle. Er könne die Btr nicht bestehen, da der Hund zwar einen Hasen gebracht habe, aber nicht den ausgelegten Fuchs.
Frage 103: VGPO - Schweißfährte
Ein Hundeführer bittet auf einer VGP ÜF den durchführenden Verein, die Schweißfährte 200m länger als üblich zu legen. Als Begründung gibt er an, in einem Bundesland zu wohnen, wo die 400m Fährte nicht zur jagdlichen Brauchbarkeit führt und die Länge auf mindestens 600m ÜF festgelegt ist. Der Verein gibt dem statt und legt die Fährte länger als laut VGPO vorgeschrieben und vermerkt dies im Prüfungszeugnis.
Frage 102: Allgemein - Prüfungsleiter
Ein Mitgliedsvereins des JGHV führt eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) an einem Freitag und am Samstag durch. Dazu bestimmt der Verein einen Prüfungsleiter. Zur Prüfung werden 9 Hunde gemeldet, die in drei Gruppen eingeteilt werden. Der Prüfungsleiter organisiert die gesamte Prüfung. Am Prüfungsmorgen erscheint der Prüfungsleiter, übergibt allen Verbandsrichtern die entsprechenden Unterlagen, führt die Richterbesprechung durch und schickt anschließend alle Gruppen in die entsprechenden Reviere. Er selbst verlässt aus beruflichen Gründen die Prüfung und erscheint erst am Samstagmorgen gegen 11 Uhr wieder im Prüfungslokal. Dort erledigt er dann die gesamte Aufarbeitung und Preisverteilung der Prüfung.
Frage 100: Bewertung – Bringen – HZP/VGP/VPS
Auf einer Prüfung (HZP/VGP/VPS) wird das Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Der Hund sucht das Gewässer sehr intensiv ab, findet aber auch nach mehrmaliger Unterstützung (Steinwurf/Schuss) durch den Hundeführer die ausgelegte Ente nicht. Als der Hund nicht mehr zur Suche zu bewegen ist, beenden die Verbandsrichter die Arbeit, bitten den Hund anzuleinen und teilen dem Hundeführer mit, dass er die Prüfung nicht bestehen kann. Beim Ausfüllen der Zensurentafel (Formblatt 5,8,10) tragen die Verbandsrichter sowohl beim Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ sowie auch beim „Bringen“ jeweils das Prädikat "nicht genügend - 0 Punkte" ein. Die anwesende Richteranwärterin macht darauf den Einwand, dass auf dem jeweiligen Formblatt beim Bringen der Ente das Prädikat „nicht geprüft – Strich“ eingetragen werden müsse, da der Hund das Fach „Bringen“ (Aufnehmen-Tragen-Abgeben) ja gar nicht ausgeführt habe.
Frage 47: VGPO – Fuchs über Hindernis und Fuchsschleppe
Auf einer VGP wird während des Tages das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ geprüft. Bei Hund Nr. 2 der Gruppe, muss der Führer mehrere Bringbefehle geben, bevor der Hund den Fuchs über das Hindernis bringt. Das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ wird von der Richtergruppe mit „genügend“ bewertet.
Anschließend werden die Schleppen im Wald geprüft. Bei der Fuchsschleppe möchte der Führer des Hundes Nr. 2, dass für seinen Hund keine Fuchsschleppe gezogen wird, da dieser den Fuchs doch nicht bringen wird. Er möchte hier, dass die Richtergruppe bei den betreffenden Prüfungsfächern „Fuchsschleppe“ und „Bringen von Fuchs auf der Schleppe“ „nicht geprüft - Strich“ eintragen soll. Der Hund habe am Hindernis eine genügende Leistung gebracht und könne somit die Prüfung bestehen. Denn laut § 11 (1) i) muss ein Hund entweder auf der „Fuchsschleppe“ oder beim „Bringen von Fuchs über Hindernis“ das Prädikat „genügend“ erreichen, um die Prüfung zu bestehen.
Beurteilung der Richtergruppe: Die Richtergruppe ist damit einverstanden und trägt bei den entsprechenden Fächern „nicht geprüft - Strich“ ein.
Frage 46: VGPO – Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs
Auf einer VGP kommt ein Hund auf der Schleppe mit dem Fuchs zurück. In Sichtweite des Führers beginnt der Hund eine Vertiefung zu scharren und legt den Fuchs dort hinein. Der Führer gibt nun ein energisches Bring-Kommando, worauf ihm der Hund den Fuchs zuträgt und ordnungsgemäß ausgibt.
Die Bewertung der Verbandsrichter lautet: Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs „ungenügend“, mit der Begründung des versuchten Totengrabens. Der Hund wird weitergeprüft und besteht die VGP.
Frage 45: VGPO – Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs
Auf einer VGP kommt ein Hund auf der Schleppe nach dem ersten Ansetzen zum Fuchs und nimmt diesen sofort auf. In Sichtweite des Führers, ca. 80m, legt der Hund den Fuchs ab und kommt zum Führer. Die Fuchsschleppe und das Bringen wird daraufhin beides mit „0“ bewertet.
Frage 44: VGP – Haarwildschleppe
Auf einer VGP zieht ein Richter die Kaninchenschleppe im Wald. Der Hundeführer setzt seinen Hund an und schickt ihn zum Verlorenbringen. Nach geraumer Zeit kommt der Rüde mit dem Kaninchen im Fang zurück, setzt sich vor dem Hundeführer und gibt korrekt aus. Kurze Zeit später kommt der Richter zurück und teilt den beiden erstaunten Mitrichtern mit, dass der Hund durchgefallen sei, da er nur durch sein engagiertes Eingreifen vom Vergraben des Kaninchens abgehalten werden konnte. Der Hund hätte nach seiner Einwirkung das Kanin ergriffen und sei in Richtung Führer gelaufen.
Der Richterobmann teilt darauf dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung nicht bestanden habe.
Frage 43: VGPO – VPSO § 12 (1) Haarwildschleppe
Dürfen Füchse für die „Fuchsschleppe“ (VGP/VPS) bzw. beim „Fuchs über Hindernis“ (nur VGP) manipuliert (z.B.: ausgenommen/ausgeweidet) werden?
Frage 27: Verhalten auf dem Stande
Auf einer internationalen VGP wird bei allen Hunden (18 Hunde) am ersten Tag und als erstes Fach „Verhalten auf dem Stand“ gemeinsam geprüft. Aus organisatorischen Gründen gibt es hierzu eine Treiberwehr, die mit dem üblichen Treiberlärm und drei Schützen durchgeht. Zwei der Treiber führen einen Hund mit und lassen diesen auch frei jagen. Durch den Anblick der freilaufenden Hunde im Treiben entfernen sich drei Hunde vom Stand und jagen mit.
Beurteilung der Richtergruppe: Verhalten auf dem Stand „ungenügend - 0 Punkte“
Die Richter begründen dies damit, dass die drei Hunde ihren Platz verlassen haben und ins Treiben gelaufen sind. Somit können diese Hunde die Prüfung nicht bestehen und auch nicht weiter an der VGP teilnehmen.
Frage 26: Verhalten auf dem Stand
Auf einer VGP führt ein Führer 2 Hunde. Beim Verhalten auf dem Stand legt der Führer beide Hunde unmittelbar neben sich ab, leint diese ab und lädt nach dem Anblasen des Treibens seine Waffe. Auf Anordnung des Richters gibt der Führer zwei Schrotschüsse ab. Beide Hunde bleiben ruhig und gelassen liegen. Der Richter weist den Hundeführer daraufhin an zwei weitere Schüsse abzugeben, da für jeden Hund mindestens zweimal geschossen werden müsste.
Frage 25: Verhalten auf dem Stand
Bei der Prüfung des Verhaltens auf dem Stand winselt ein Hund fortwährend und gibt immer wieder Laut. Die Richter vergeben wegen dieses Verhaltens die Note „genügend“, weil dadurch die Sicherheit des Führers und anderer Prüfungsteilnehmer nicht gefährdet ist.
Frage 24: Verhalten auf dem Stand
Auf einer VGP stellt die Richtergruppe eine Dickung mit den Hundeführern an einer Forststraße ab, um das Verhalten auf dem Stand zu prüfen. Ein Hundeführer dreht einen Erdanker in das Wegebankett und befestigt seinen Hund mit einer kurzen Leine daran, zwei weitere Hundeführer treten mit ihrem Schuhwerk auf die auf den Boden gelegte Leine, sodass ihren abgelegten Hunden jeweils nur wenig Bewegungsspielraum bleibt. Die Richter monieren diese Vorgehensweise und weisen die Hundeführer an, die Hunde an der Umhängeleine neben sich sitzen oder liegen zu lassen, sich aufzustellen und die mitgeführte Flinte mit beiden Händen so zu ergreifen, dass eine sichere Schussabgabe jederzeit möglich ist.
Frage 23: VGPO – § 41/42 Folgen frei bei Fuß und Ablegen
Bei einer VGP geht der Führer mit seinem Hund die von den Richtern vorgegebene Strecke frei bei Fuß. Der Hund geht dabei korrekt neben dem Führer. Wenn der Führer stehen bleibt, setzt sich der Hund ordentlich neben dem Führer hin. Beim ausgemachten Platz legt der Führer den Hund ab und pirscht in aller Ruhe zum wartenden Richter, um dort die beiden Schrotschüsse abzugeben.
Der Hund bleibt ruhig liegen. Auf Anweisung des Richters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück. Der Führer leint ihn an und will zur Korona zurückgehen. Der Richter fordert ihn daraufhin auf, den Hund sofort wieder abzuleinen und frei bei Fuß zur Korona zurückzukehren.
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