Verbandsgebrauchsprüfung (VGPO )
Frage 47: VGPO – Fuchs über Hindernis und Fuchsschleppe
Auf einer VGP wird während des Tages das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ geprüft. Bei Hund Nr. 2 der Gruppe, muss der Führer mehrere Bringbefehle geben, bevor der Hund den Fuchs über das Hindernis bringt. Das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ wird von der Richtergruppe mit „genügend“ bewertet.
Anschließend werden die Schleppen im Wald geprüft. Bei der Fuchsschleppe möchte der Führer des Hundes Nr. 2, dass für seinen Hund keine Fuchsschleppe gezogen wird, da dieser den Fuchs doch nicht bringen wird. Er möchte hier, dass die Richtergruppe bei den betreffenden Prüfungsfächern „Fuchsschleppe“ und „Bringen von Fuchs auf der Schleppe“ „nicht geprüft - Strich“ eintragen soll. Der Hund habe am Hindernis eine genügende Leistung gebracht und könne somit die Prüfung bestehen. Denn laut § 11 (1) i) muss ein Hund entweder auf der „Fuchsschleppe“ oder beim „Bringen von Fuchs über Hindernis“ das Prädikat „genügend“ erreichen, um die Prüfung zu bestehen.
Beurteilung der Richtergruppe: Die Richtergruppe ist damit einverstanden und trägt bei den entsprechenden Fächern „nicht geprüft - Strich“ ein.
Frage 46: VGPO – Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs
Auf einer VGP kommt ein Hund auf der Schleppe mit dem Fuchs zurück. In Sichtweite des Führers beginnt der Hund eine Vertiefung zu scharren und legt den Fuchs dort hinein. Der Führer gibt nun ein energisches Bring-Kommando, worauf ihm der Hund den Fuchs zuträgt und ordnungsgemäß ausgibt.
Die Bewertung der Verbandsrichter lautet: Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs „ungenügend“, mit der Begründung des versuchten Totengrabens. Der Hund wird weitergeprüft und besteht die VGP.
Frage 45: VGPO – Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs
Auf einer VGP kommt ein Hund auf der Schleppe nach dem ersten Ansetzen zum Fuchs und nimmt diesen sofort auf. In Sichtweite des Führers, ca. 80m, legt der Hund den Fuchs ab und kommt zum Führer. Die Fuchsschleppe und das Bringen wird daraufhin beides mit „0“ bewertet.
Frage 44: VGP – Haarwildschleppe
Auf einer VGP zieht ein Richter die Kaninchenschleppe im Wald. Der Hundeführer setzt seinen Hund an und schickt ihn zum Verlorenbringen. Nach geraumer Zeit kommt der Rüde mit dem Kaninchen im Fang zurück, setzt sich vor dem Hundeführer und gibt korrekt aus. Kurze Zeit später kommt der Richter zurück und teilt den beiden erstaunten Mitrichtern mit, dass der Hund durchgefallen sei, da er nur durch sein engagiertes Eingreifen vom Vergraben des Kaninchens abgehalten werden konnte. Der Hund hätte nach seiner Einwirkung das Kanin ergriffen und sei in Richtung Führer gelaufen.
Der Richterobmann teilt darauf dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung nicht bestanden habe.
Frage 43: VGPO – VPSO § 12 (1) Haarwildschleppe
Dürfen Füchse für die „Fuchsschleppe“ (VGP/VPS) bzw. beim „Fuchs über Hindernis“ (nur VGP) manipuliert (z.B.: ausgenommen/ausgeweidet) werden?
Frage 27: Verhalten auf dem Stande
Auf einer internationalen VGP wird bei allen Hunden (18 Hunde) am ersten Tag und als erstes Fach „Verhalten auf dem Stand“ gemeinsam geprüft. Aus organisatorischen Gründen gibt es hierzu eine Treiberwehr, die mit dem üblichen Treiberlärm und drei Schützen durchgeht. Zwei der Treiber führen einen Hund mit und lassen diesen auch frei jagen. Durch den Anblick der freilaufenden Hunde im Treiben entfernen sich drei Hunde vom Stand und jagen mit.
Beurteilung der Richtergruppe: Verhalten auf dem Stand „ungenügend - 0 Punkte“
Die Richter begründen dies damit, dass die drei Hunde ihren Platz verlassen haben und ins Treiben gelaufen sind. Somit können diese Hunde die Prüfung nicht bestehen und auch nicht weiter an der VGP teilnehmen.
Frage 26: Verhalten auf dem Stand
Auf einer VGP führt ein Führer 2 Hunde. Beim Verhalten auf dem Stand legt der Führer beide Hunde unmittelbar neben sich ab, leint diese ab und lädt nach dem Anblasen des Treibens seine Waffe. Auf Anordnung des Richters gibt der Führer zwei Schrotschüsse ab. Beide Hunde bleiben ruhig und gelassen liegen. Der Richter weist den Hundeführer daraufhin an zwei weitere Schüsse abzugeben, da für jeden Hund mindestens zweimal geschossen werden müsste.
Frage 25: Verhalten auf dem Stand
Bei der Prüfung des Verhaltens auf dem Stand winselt ein Hund fortwährend und gibt immer wieder Laut. Die Richter vergeben wegen dieses Verhaltens die Note „genügend“, weil dadurch die Sicherheit des Führers und anderer Prüfungsteilnehmer nicht gefährdet ist.
Frage 24: Verhalten auf dem Stand
Auf einer VGP stellt die Richtergruppe eine Dickung mit den Hundeführern an einer Forststraße ab, um das Verhalten auf dem Stand zu prüfen. Ein Hundeführer dreht einen Erdanker in das Wegebankett und befestigt seinen Hund mit einer kurzen Leine daran, zwei weitere Hundeführer treten mit ihrem Schuhwerk auf die auf den Boden gelegte Leine, sodass ihren abgelegten Hunden jeweils nur wenig Bewegungsspielraum bleibt. Die Richter monieren diese Vorgehensweise und weisen die Hundeführer an, die Hunde an der Umhängeleine neben sich sitzen oder liegen zu lassen, sich aufzustellen und die mitgeführte Flinte mit beiden Händen so zu ergreifen, dass eine sichere Schussabgabe jederzeit möglich ist.
Frage 23: VGPO – § 41/42 Folgen frei bei Fuß und Ablegen
Bei einer VGP geht der Führer mit seinem Hund die von den Richtern vorgegebene Strecke frei bei Fuß. Der Hund geht dabei korrekt neben dem Führer. Wenn der Führer stehen bleibt, setzt sich der Hund ordentlich neben dem Führer hin. Beim ausgemachten Platz legt der Führer den Hund ab und pirscht in aller Ruhe zum wartenden Richter, um dort die beiden Schrotschüsse abzugeben.
Der Hund bleibt ruhig liegen. Auf Anweisung des Richters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück. Der Führer leint ihn an und will zur Korona zurückgehen. Der Richter fordert ihn daraufhin auf, den Hund sofort wieder abzuleinen und frei bei Fuß zur Korona zurückzukehren.
Frage 22: VGPO- § 41/42 Folgen frei bei Fuß und Ablegen
Auf einer VGP geht ein Führer mit seinem Hund die vorgegebene Strecke von rund 100 m frei bei Fuß. Der Hund geht korrekt neben dem Führer. Wenn der Führer stehen bleibt, setzt sich der Hund neben seinen Führer hin. Beim abgesprochenen Punkt legt der Führer in aller Stille seinen Hund ab. Er geht nun weitere 50 m zum wartenden Richter, um die beiden Schrotschüsse abzugeben. Nach dem 2. Schuss richtet sich der Hund auf allen vier Läufen auf, bleibt stehen, verlässt aber seinen ihm zugewiesenen Platz nicht. Als der Führer in Sicht kommt, legt sich der Hund sofort wieder korrekt ab.
Frage 21: § 45 Schussruhe
Bei einer VGP verlässt ein Hund, beim Ablegen auf den Schuss hin, seinen Platz und kommt zum Führer. Die Arbeit wird richtigerweise mit „ungenügend - 0 Punkte“ bewertet. Beim Abstreichen von Federwild und dem folgenden Schuss bleibt der Hund ohne Kommando stehen und prellt nicht nach.
Bei der Beurteilung der Schussruhe vergeben die Richter ein „gut -3 Punkte“, weil der Hund beim Fach Ablegen auf den Schuss hin zum Führer kam.
Frage 20: § 43/45 Federwild und Schussruhe
Auf einer VGP sucht ein Hund in einem Altgrasstreifen und steht plötzlich fest vor. Als der Führer an den vorstehenden Hund herantritt setzt sich dieser ohne weitere Einwirkung. Der Führer tritt daraufhin wenige Meter vor dem Hund einen Fasan heraus. Der Hund eräugt den abstreichenden Fasan und verfolgt diesen sichtig, trotz Trillerpfiff des Führers. Als der Hund etwa 25 m vom Führer entfernt ist, ruft der Richterobmann dem Führer zur Feststellung der Schussruhe zu: „Schießen!“. Der Führer gibt darauf einen Schuss in die Luft ab. Der Hund verfolgt den Fasan weiter und dreht erst nach ca. 70 m ab, um zum Führer zurückzukehren. Die Richtergruppe urteilt: Benehmen vor eräugtem Federwild: 0 Punkte, Schussruhe: 0 Punkte.
Frage 19: § 38 Gehorsam
Auf einer VGP stöbert ein Hund äußerst passioniert, drangvoll und weiträumig im dichten Schilf. Nach knapp 10 Minuten weist der Richterobmann den Hundeführer an, seinen Hund heranzurufen und anzuleinen. Als nächstes Fach soll die Schussfestigkeit geprüft werden. Trotz mehrerer Kommandos und Pfiffe ist der Rüde über einen längeren Zeitraum nicht zu bewegen das Wasser zu verlassen. Die Richtergruppe entschließt sich daher dem Hund die Ente sichtig zu werfen und bei dieser Gelegenheit gleich die Schussfestigkeit zu überprüfen.
Frage 5: VGP – Feststellung der Schussfestigkeit am Wasser
Auf einer VGP stöbert ein Hund äußerst passioniert, drangvoll und weiträumig im dichten Schilf. Nach knapp 10 Minuten weist der Richterobmann den Hundeführer an seinen Hund heranzurufen und anzuleinen. Als nächstes Fach soll die Schussfestigkeit geprüft werden. Trotz mehrerer Kommandos und Pfiffe ist der Rüde über einen längeren Zeitraum nicht zu bewegen das Wasser zu verlassen. Die Richtergruppe entschließt sich daher dem Hund die Ente sichtig zu werfen und bei dieser Gelegenheit gleich die Schussfestigkeit zu überprüfen.
Frage 49: Freies Verlorensuchen und Bringen eines ausgelegten Stückes Federwild (VGP/VPS)
Auf einer VGP wird das Fach "Freies Verlorensuchen und Bringen eines ausgelegten Stückes Federwild“ geprüft. Einer der Verbandsrichter nimmt dazu ein Stück Federwild und legt dieses ohne den Wind zu prüfen in eine Grünfläche mit sehr hohem und nicht einsehbarem Bewuchs aus. Anschließend wird der Hundeführer aufgefordert seinen Hund zur Suche des Wildes mit "Nackenwind" zu schnallen um das ausgelegte Wild zu suchen. Daraufhin erklärt der Hundeführer, dass diese Vorgehensweise nicht der PO entspreche und er den Hund nicht mit Nackenwind schicke. Ebenfalls sei der Bewuchs auch absolut zu hoch, da er seinen Hund bei der Arbeit nicht sehen würde und falls erforderlich nicht unterstützen könne.
Frage 48: Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) Gehorsam
Auf einer Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) zeigt ein Hund am ersten Tag der Prüfung zweimal Gehorsam am Hasen – Prädikat „Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild“: „Sehr gut - 4 Punkte“.
Am zweiten Tag der Prüfung beginnt der Hund mit der Suche im Feld, dabei steht er kurz vor, springt ein und verfolgt ein laufkrankes, stark schweißendes Stück Rehwild. Der Führer versucht durch Befehl und Trillerpfiff den Hund vom Rehwild abzuhalten, jedoch verfolgt der Hund das Stück weiter und greift dies mit einem korrekten Drosselgriff. Daraufhin sind zwei Verbandsrichter der Meinung die Beurteilung des Faches „Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild“ zu ändern und dem Hund nur das Prädikat „Genügend - 2 Punkte“ zu geben.
Frage 58: Leinenführigkeit auf der VGP
Auf einer VGP wird ein Hund zum Fach Leinenführigkeit aufgerufen. Der mit durchhängender Umhängeleine geführte Hund wird vom Führer auf einem Weg geführt und wechselt danach in ein Stangenholz, wo er ohne eine Behinderung des Führers dicht an den Bäumen rechts und links vorbeigeht und beim Stehenbleiben sich ohne Einwirkung und Kommando des Führers setzt. Nach dieser Prüfung teilt die Richtergruppe dem Führer mit, dass an der Leinenführigkeit bei dieser Vorführung nichts zu beanstanden war. Der Obmann weist allerdings darauf hin, dass eine Benotung erst am Ende der gesamten VGP erfolgt und die Richtergruppe diesbezüglich den Hund weiter beobachtet. Nach Beendigung aller Prüfungsfächer werden für diesen Hund die Noten bekanntgegeben. Die Richtergruppe teilt dem Führer mit, dass der Hund im Fach Leinenführigkeit mit "gut" beurteilt wurde. Als Begründung wird angeführt, dass der Hund an den Prüfungstagen nicht stets eine korrekte Leinenführigkeit gezeigt hat und insbesondere bei der Feldarbeit Fehlverhalten auffiel. Der Führer vertritt die Ansicht, dass durch die anstandslose Arbeit im Stangenholz die Leinenführigkeit mit einem "sehr gut" zu beurteilen sei.
Frage 61: Wasserarbeit – Prüfung an der lebenden Ente
Beim Prüfungsleiter einer VGP geht ein Nennformular eines Hundes ein, der im Vorjahr auf einer HZP und einer Brauchbarkeitsprüfung durchgefallen ist. Der Hund wurde auf beiden Prüfungen an der lebenden Ente nach PO-Wasser des JGHV geprüft und schied aufgrund Anschneidens bzw. Nichtbringens der Ente aus. Die jeweiligen Kopien der Prüfungszeugnisse waren der Nennung angeheftet. Auf der Ahnentafel fehlt der Eintrag der Entenarbeit der Brauchbarkeitsprüfung. Der Prüfungsleiter lässt den Hund nicht zur VGP zu.
Frage 62: Anschneider auf der VGP
Auf einer VGP arbeitet ein Hund die Schweißfährte und die Zusatzfährte (Totverbeller) sicher bis zum Stück. Als der Hund am Stück angekommen ist, bewindet er das Stück und verbellt es sauber. Im weiteren Verlauf der Prüfung kommt der Hund beim Fach Buschieren an ein schwaches Stück Rehwild, verfolg dieses und greift es. Der Führer und die Verbandsrichter hören ein kurzes Klagen und begeben sich dann in Richtung des Hundes. Als sie dort ankommen, müssen sie feststellen, dass der Hund das Stück schon stark angeschnitten hat. Daraufhin teilen die Verbandsrichter dem Hundeführer mit, dass sein Hund die VGP nicht bestehen kann und daher von der Weiterprüfung auszuschließen ist. Der Führer ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und verweist darauf, dass der Hund sich beim Totverbellen am Stück korrekt verhalten habe. Dies sei eine außergewöhnliche Situation für den Hund gewesen und dürfe daher nicht gewertet werden.
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