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Frage 113: VGP Totverweisen

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2025

Beim Wahlfach Totverweisen kommt der Hund ans Stück, bewindet es kurz und beginnt, nach kurzem Belecken, das Stück anzuschneiden. Einer der am Ende befindlichen Richter greift mit einem harten „Pfui!“ ein. Daraufhin hält der Hund inne, nimmt das Bringsel auf und kehrt mit diesem zum Führer zurück. Der Hund führt nun anstandslos den Führer zum Stück, welcher erstaunt ist, die Prüfung nicht bestanden zu haben. Er bezweifelt die Angaben des Verbandsrichters.

Frage: Darf ein am Ende befindlicher Verbandsrichter eingreifen, um ein Anschneiden zu verhindern?

Antwort: Nein! Der Verbandsrichter bewertet die Situation (der Hund hat nicht bestanden), hat aber nicht erzieherisch einzugreifen.

Begründung:

Egal ob bei Schleppen oder beim Totverweisen/-verbellen darf der Hund am Stück weder Anschneiden, noch Totvergraben oder hochgradig Knautschen. In diesen Fällen kann er die Prüfung nicht bestehen. §10 Abs.6 der VGPO besagt, dass das Verhalten am Stück von 2 Verbandsrichtern beobachtet werden muss. Die am Ende befindlichen Verbandsrichter müssen in solchen Situationen das Verhalten des Hundes „neutral“ beobachten und dürfen nicht erzieherisch eingreifen.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.11.2024