Zum Hauptinhalt springen

Verbandsschweißprüfung (VSwPO)

Frage 32: HZP – Schleppenarbeit

Auf einer HZP übergibt der Hundeführer dem schleppenziehenden Richter eine Ente. Beim Befestigen der Schleppschnur stellt der Richter fest, dass die Ente nicht vollständig aufgetaut ist. Er lehnt es daraufhin, in Absprache mit seinen Mitrichtern, gegenüber dem Führer ab, die Schleppe mit dieser Ente herzustellen.

Frage 31: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf einer HZP trägt ein Hund dem Führer das Kaninchen zu, setzt sich allerdings erst unter stärkerer Einwirkung und mehrfachem Sitz-Kommando. Die Verbandsrichter sind der Auffassung, dem Hund ein oberes „gut“ zu geben und notieren eine „8“, sowie unter Führereinwirkung bei Fehlverhalten des Hundes „ja“.

Frage 30: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf der Kaninschleppe anlässlich der HZP kommt der Hund mit dem korrekt im Fang gehaltenen Kanin zurück. Die Richtergruppe steht 10 m seitlich hinter dem Führer. Als der Hund den Anschein macht zur Richtergruppe zu laufen, klopft der Hundeführer auf sein Bein und sagt leise: „Hier bin ich“. Das Urteil der Richter lautet anschließend: Schleppe: „10“, Bringen: „7“, mit der Begründung: „Einwirken bei Fehlverhalten“.

Frage 29: Außergewöhnliche Umstände bei der Schleppenarbeit, Vorstehen

Auf einer HZP wird ein Hund am „Anschuss" der ordnungsgemäß mit Nackenwind gelegten Kaninchenschleppe angesetzt. Der Hund arbeitet die Schleppe bis ca. 30 m vor dem ausgelegten Kanin, verhofft dort und kommt zum Führer zurück. Beim zweiten und dritten Ansetzen nimmt der Hund die Schleppspur nicht mehr an, sondern macht 70 bis 80 m links von der Schleppe eine Freiverlorensuche. Dabei stößt er zweimal Hühner, einmal einen Fasan und einen Hasen heraus, den er sichtig verfolgt.

Die Richter stehen nach eingehender Beratung auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die eine Ersatzarbeit rechtfertigen.

Der Führer legt Einspruch ein, dem stattgegeben wird. Es wird eine Ersatzschleppe durchgeführt und mit „gut“ bewertet.

Frage 28: HZP § 15 (1-3) Verlorenbringen Federwild

Während der Feldarbeit bei einer HZP kommt ein Hund an einen Fasan, den er nach Ablaufen und Abstreichversuch hetzt, greift und trotz mehrfachem Kommando nicht zuträgt. Er beginnt stattdessen zu rupfen und zu spielen.

Die Richtergruppe ist sich bei der Bewertung der Arbeit uneinig. Zwei der Richter sind für das Nichtbestehen des Hundes und der dritte Richter argumentiert, dass der Hund warmes Federwild noch nicht bringen müsse, weil er zum Zeitpunkt der HZP lediglich an kaltem Wild eingearbeitet ist und eine Federwildschleppe bekommen müsse. Die Richtergruppe entscheidet aber mehrheitlich, dass der Hund keine Schleppe bekommt und die Prüfung nicht bestehen kann.

Frage 16: Stöbern mit Ente in deckungsreichem Gewässer und Nasenbeurteilung

Auf einer HZP stöbert ein Hund mit Ente in deckungsreichem Gewässer einwandfrei und erhält in diesem Fach die Note „sehr gut“. Mit der gleichen Note war sein „Verlorensuchen in deckungsreichem Gewässer" bewertet worden.

Das Urteil der Wasserrichter über den Nasengebrauch des Hundes lautet „gut". Der Führer hält es für unvereinbar, dass bei einem sehr guten Stöbern mit Ente der Nasengebrauch mit „gut" bewertet wird.

Frage 15: Hasenspurbewertung nach „Halt“ am eräugten Hasen

Auf einer VJP geht bei der Suche vor einem Prüfling ein Hase hoch, den der Hund eräugt. Auf Pfiff des Führers geht der Hund in Haltlage. Nach Verschwinden des Hasen wird er zur Spurarbeit angesetzt, arbeitet die Spur sicher und weit, sticht den Hasen und hetzt ihn sichtlaut. Ein Richter vertritt die Meinung, dass die Arbeit zwar sehr gut gewesen sei, dass sie aber nicht berücksichtigt werden könne, weil der Hund den Hasen vorher habe fortflüchten sehen.

Frage 14: Spurarbeit nach kurzem Verfolgen oder kurzem Verfolgen des Hasen eines anderen Hundes

Fall 1: Auf einer VJP arbeitet ein Hund eine Hasenspur auf gutem Bewuchs nur ca. 80 m. Da wenig Hasen da sind, setzen die Richter einen anderen Hund auf dieselbe Spur an. Dieser verfolgt die Spur jetzt ca. 500 m über wechselnden, z.T. spärlichen Bewuchs.

Fall 2: Ein anderer Hund hetzt einen Hasen kurz an, nimmt aber nach Außersichtkommen die Spur auf und arbeitet sie mit großer Konzentration noch ca. 400 m.

Fall 3: Bei der Suche stößt ein Hund einen Hasen heraus und hetzt ihn ca. 100 m, bricht dann aber die Hetze ab. Die Richter nehmen auch hier die Gelegenheit wahr und setzen einen anderen Hund auf dieser Spur an. Dieser folgt der Spur schnell bis zu der Stelle, wo der erste Hund die Hetze abbrach, bringt dann aber die Spur in bester Manier noch 350 m vorwärts.

Frage 13: Spurarbeit – Pflicht zum Abdecken der Augen beim Eräugen des Hasen

Auf einer HZP mit Pflichtfach Spurarbeit verlangen die Richter von den Führern, dass den Hunden sofort die Augen abgedeckt werden, wenn ein Hase aufsteht. Als Begründung gibt ein Richter an: „Auf einer Prüfung auf der ich richte arbeitet kein Hund eine Spur, wenn er den Hasen gesehen hat.".

Frage 12: Spurarbeit auf der Fuchsspur

Auf einer VJP glauben die Richter in einem hohen Saatstück einen Hasen zu sehen. Sie gehen darauf zu, um die Gelegenheit zur Spurarbeit auszunutzen. Der vermeintliche Hase entpuppt sich als Fuchs, der flüchtig wird. Ein Hund, der zur Spurarbeit angesetzt wird, arbeitet die Fuchsspur ca. 400 m.

Frage 11: Fünf Hasenspuren

Auf einer VJP arbeitet ein Hund bis zum Mittag fünf Hasenspuren, die alle im genügenden Bereich bewertet werden. Am Nachmittag kommt der Hund während der Suche auf eine weitere Hasenspur. Diese arbeitet er sehr weit und mit mehreren Schwierigkeitsgraden sehr gut aus und sticht dabei einen Hasen. Die Richter beurteilen die Hasenspuren mit „genügend - 5 Punkte“, Begründung: die letzte Hasenspur könne nicht gewertet werden, da in der VZPO § 16 (3) folgender Passus stehe: „Jedem Hund soll mehrfach Gelegenheit gegeben werden seine Anlagen zu zeigen, jedoch nicht mehr als fünfmal.“. Die letzte Spur könne somit bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

Frage 10: Spurarbeit nach dem Verfolgen eines sichtigen Hasen

Auf einer VJP arbeitet ein Prüfling zwei Hasenspuren nur 40 und 80 m weit. Als später ein anderer Hund in Sicht des ersten Prüflings einen Hasen sichtig verfolgt und von der Verfolgung zurück ist, wird Hund Nr. 1 auf die Spur des sichtig verfolgten Hasen gesetzt, folgt der Hasen‑Hunde-Spur einsehbar etwa 200 m und verschwindet über den Hang an der Stelle, an der vorher Hund Nr. 2 verschwunden war. Das Endurteil für Hasenspur lautet „gut - 8 Punkte“.

Frage 9: Spurarbeit – Bewertung nach Länge?

Auf einer HZP arbeitet ein Hund eine Spur auf gut bewachsenem Gelände ca. 300 m, sticht den Hasen und hetzt ihn über eine längere Strecke. Als der Hase außer Sicht kommt, bricht der Hund sofort ab und kehrt zum Führer zurück, ohne einen Versuch die Spur wiederzufinden.

Frage 8: Bewertung der Anlagen – Spurarbeit und Suche auf VJP

Bei einer VJP zeigen die Hunde in einer Richtergruppe bei warmem Wetter unterschiedliche Arbeiten, besonders was die Spurarbeit und die Suche anbetrifft.

Frage 7: HZP – Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer

Nach Prüfung der Schussfestigkeit am Wasser wird das Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Hierzu wird eine Ente im gegenüberliegenden Schilfgürtel (ca. 40 Meter) abgelegt. Der Führer schickt den Hund zur Verlorensuche. Der Hund nimmt das Wasser sofort an, sucht fleißig und findet die Ente ohne Unterstützung des Führers. Dann steigt der Hund am gegenüberliegenden Ufer aus, bleibt kurz stehen, schaut zum Führer und bringt dann die Ente über den Landweg zum Führer und gibt diese korrekt aus. Die Verbandsrichter beurteilen die Arbeit folgendermaßen:

Frage 6: HZP – Bringen beim Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“

Auf einer HZP wird bei einem Hund das Bringen bei der Schussfestigkeit und das Verlorenbringen im deckungsreichen Gewässer mit „sehr gut“ bewertet. Auch beim Stöbern im deckungsreichen Gewässer bringt der Hund die Ente ohne jede Einwirkung korrekt zum Führer. Bevor der Führer aber den Hund anleinen kann, nimmt dieser das Wasser erneut an und findet eine weitere lebende Ente, die noch auf dem Gewässer ist. Auch diese drückt der Hund sehr schnell aus dem Schilf, sodass sie erlegt werden kann. Der Hund schwimmt in Richtung der toten Ente, nimmt diese kurz auf, lässt sie dann aber im Wasser liegen und stöbert weiter. Die Verbandsrichter teilen daraufhin dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung wegen „Nichtbringens der Ente“ nicht bestehen kann. Der Hundeführer ist mit der Entscheidung nicht einverstanden und legt sofort einen Einspruch ein, mit der Begründung: Laut § 14 A-Allgemeiner Teil (7) e) dürfen Hunde, die einmal eine Prüfung des Faches „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ bestanden haben, kein weiteres Mal in diesem Fach geprüft werden. Sein Hund habe bei der ersten Arbeit die Prüfung bestanden und somit dürfe die zweite Arbeit nicht gewertet werden.

Frage 5: VGP – Feststellung der Schussfestigkeit am Wasser

Auf einer VGP stöbert ein Hund äußerst passioniert, drangvoll und weiträumig im dichten Schilf. Nach knapp 10 Minuten weist der Richterobmann den Hundeführer an seinen Hund heranzurufen und anzuleinen. Als nächstes Fach soll die Schussfestigkeit geprüft werden. Trotz mehrerer Kommandos und Pfiffe ist der Rüde über einen längeren Zeitraum nicht zu bewegen das Wasser zu verlassen. Die Richtergruppe entschließt sich daher dem Hund die Ente sichtig zu werfen und bei dieser Gelegenheit gleich die Schussfestigkeit zu überprüfen.

Frage 4: VZPO Einspruch – Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer VJP arbeitet ein Hund zwei Spuren über große Entfernungen und verschiedenen Bewuchs mit sehr guten Manieren. Die Richter bewerten die gesamte Spurarbeit mir „sehr gut -11 Punkte“. Der Führer ist damit aber nicht einverstanden und legt bei der Prüfungsleitung Einspruch ein.

Frage 3: VZPO – Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer VJP absolvieren alle Hunde morgens zuerst die Spurarbeit. Auf Grund des geringen Hasenbesatzes kann leider jeder Hund nur eine Spur arbeiten. Um die Mittagszeit werden den Hundeführern das Prädikat und die Punkte mitgeteilt. Ein Hundeführer ist mit seiner Beurteilung nicht zufrieden und möchte eine weitere Spur arbeiten. Die Richter sind bereit noch weitere Hasen zu suchen, jedoch ist dies im Laufe des Prüfungstages nicht möglich weitere Hasen zu finden und somit bleibt es bei der Beurteilung. Ein Hundeführer legt daraufhin bei der Prüfungsleitung Einspruch ein. Begründung des Einspruchs: § 10 (4) VZPO „Jedem Hund soll mehrfach Gelegenheit gegeben werden, seine Anlage zu zeigen.“.

Frage 2: VZPO – Haltabzeichen (AH)

Auf einer VJP wird ein Hund morgens, als noch viele Hasen auf den Läufen sind, auf eine Hasenspur angesetzt. Er versucht die Spur zu halten, bögelt aber zunächst viel, bis plötzlich in einer Entfernung von ca. 80 - 100 m vom Führer vor dem Hund ein zweiter Hase aufsteht und dann sichtig gejagt wird. Vom Führer wird kein Kommando gegeben, um diese Arbeit zu unterbinden. Der spätere Kommentar des Führers lautet sinngemäß: „Den bei der Spurarbeit nasenmäßig gefundenen Hasen darf und soll mein Hund, wie bei der praktischen Jagd der guten Verlorenbringer, als Lohn für die Nasenleistung auf der Spur energisch jagen und ggf. bringen; ständiges „Runtertrillern“ in solchen Situationen würde das Gegenteil bewirken.“. Bei einem späteren Suchengang mit guter Quersuche stehen in einer Entfernung von ca. 40 m vom Führer plötzlich zwei Hasen vor dem Hund auf, die er anjagt. Auf den Trillerpfiff des Führers geht der Hund sofort in Downlage. Die anschließende Spurarbeit meistert der Hund mit einem hohen „sehr gut“ (11 Punkte). Weiteren Sichtkontakt mit Hasen gibt es an diesem Tage für den Hund nicht. Die Vergabe des AH wird von der Richtergruppe mit der Begründung abgelehnt, der Hund hätte auch an dem ersten sichtigen Hasen gehalten werden müssen.