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Verbandsschweißprüfung (VSwPO)

Frage 118: Armbruster-Haltabzeichen

Der Führer eines Vorstehhundes möchte gern das AH mit seinem Hund erlangen. Im Zuge der Anlagen- und Zuchtprüfungen seines Vereins ist ihm dies nicht gelungen bzw. die Gelegenheit war nicht gegeben. Er fragt beim Deutschen Teckelklub an, ob er auf einer Spurlautprüfung mit seinem Hund dieses Leistungszeichen ablegen kann, bei der er sich in Bereitschaft hält. Der Prüfungsleiter will ihm dies gern ermöglichen, wenn alle gemeldeten Hunde geprüft sind, da der Hasenbestand im Revier sehr gut ist und eine anschließende Suche des Vorstehhundes zeitlich keinen Mehraufwand darstellt.

Frage 117: Verbands-Jugendprüfung (VJP)

Am Morgen einer VJP stellt ein Hundeführer fest, dass er die Ahnentafel im weit entfernten Zuhause liegen gelassen hat. Er meldet sich beim Prüfungsleiter an und teilt ihm mit, er würde die Ahnentafel bis zum Nachmittag durch seine Frau nachbringen lassen. Der Prüfungsleiter akzeptiert dies. Die VJP wird abgehalten und am Nachmittag kehren alle Gespanne im Suchenlokal ein. Zwischenzeitlich liegt die Ahnentafel des Hundes vor, wobei dies keine vom JGHV anerkannte Stammtafel ist. Auf der Stammtafel fehlt das FCI, das VDH und das JGHV-Logo bzw. Stempel. Somit hätte der Hund nicht an der VJP teilnehmen dürfen.

Frage 115: Rahmenrichtlinien des JGHV - Höchstzahl der an einem Tag zu prüfenden Hunde

Ein Deutsch-Kurzhaar (DK) Zuchtverein schreibt ein Derby des DK-Verbandes und eine Verbandsjugendprüfung (VJP) aus und führt die beiden Prüfungen nach der jeweiligen Ordnung durch. Zum Derby wurden 5 Hunde gemeldet und zur VJP 2 Hunde. Der Verein entscheidet alle Hunde (Derby und VJP), somit insgesamt 7 Hunde, in einer Richtergruppe zu prüfen.

Frage 114: Leistungszeichen des JGHV – 1. Armbruster-Haltabzeichen (AH)

Zum Beginn einer Verbandsjugendprüfung (VJP) meldet ein Führer, dass er das Armbruster-Haltabzeichen (AH) machen will. Bei der ersten Arbeit auf der Hasenspur sticht der Hund nach ca. 200 Meter Spurarbeit den Hasen und verfolgt diesen sichtig mit Laut. Im ersten Suchengang kommt der Hund an einen Hasen, den er kurz sichtig verfolgt. Nach einem Trillerpfiff geht der Hund sofort in die Haltlage. Die anschließende Spurarbeit ist aufgrund einer stark befahrenen Straße, die der Hase überquert hat, nicht möglich. Im zweiten Suchengang kommt der Hund wieder an einen Hasen, wobei er auch hier auf Triller sofort in die Haltlage geht. Als der Hase außer Sicht ist, wird der Hund zur Spurarbeit angesetzt. Der Hund arbeitet die Spur ca. 250 Meter, sticht den Hasen und verfolgt auch diesen sichtig. Die Verbandsrichter bewerten die Spurarbeit mit dem Prädikat „sehr gut“. Anschließend diskutieren die Verbandsrichter, ob das Armbruster-Haltabzeichen (AH) erteilt werden kann.

Frage 111: Schussfestigkeit Wasser

Da ein Hundeführer bei der Überprüfung der Schussfestigkeit nicht aufs Wasser geschossen hat, muss der Vorgang wiederholt werden. Als der Hund die hierzu geworfene Ente gebracht hat, sie allerdings zum Schütteln an Land ablegte, bevor er sie erneut aufnahm und zutrug, stellt sich für die Verbandsrichter die Frage, ob die hier gezeigte Bringarbeit aufgrund der Wiederholung überhaupt berücksichtigt wird. Sie entscheiden, dass jede Bringleistung einzurechnen ist und bewerten auch die eben gezeigte Leistung.

Frage 105: Anhang VZPO §14 Wasserarbeit, A. Allgemeiner Teil

Ein JGHV Mitgliedsverein führt alljährlich ab Mitte April einen Ausbildungslehrgang (Führerlehrgang) für alle Jagdhunderassen mit den Schwerpunkten Gehorsam, Apport, Schleppen und Wasserarbeit durch. Ende Juni bitten einige Hundeführer darum mit der Wasserarbeit, insbesondere mit dem Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ zu beginnen. Sie verweisen drauf, dass sie ihre Hunde schon Anfang August auf der Sichtung einer internationalen Zuchtausleseprüfung vorstellen möchten. Somit bitten sie darum, die Hunde in den Wasserfächern „Schussfestigkeit am Wasser, Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer und Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausbilden bzw. vorbereiten zu können. Der Ausbildungsleiter ist mit dem Beginn der Ausbildung am Wasser einverstanden, aber er lehnt wegen der noch geltenden Brut- und Setzzeiten den Beginn der Ausbildung der Hunde im Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ entschieden ab.

Frage 104: Bringtreueprüfung (Btr)

Auf einer Bringtreueprüfung (Btr) wird ein Hund mit einmaligem Suchbefehl (ohne Bringbefehl) in die Dickung geschickt. Der Hund arbeitet sofort sehr freudig und stöbert das gesamte Gelände weiträumig ab. Schon nach kurzer Zeit kommt der Hund zurück und bringt einen verendeten Hasen. Daraufhin teilt der Verbandsrichter, der den Hundeführer begleitet hat, dem Hundeführer mit, dass er seinen Hund bitte anleinen solle. Er könne die Btr nicht bestehen, da der Hund zwar einen Hasen gebracht habe, aber nicht den ausgelegten Fuchs.

Frage 32: HZP – Schleppenarbeit

Auf einer HZP übergibt der Hundeführer dem schleppenziehenden Richter eine Ente. Beim Befestigen der Schleppschnur stellt der Richter fest, dass die Ente nicht vollständig aufgetaut ist. Er lehnt es daraufhin, in Absprache mit seinen Mitrichtern, gegenüber dem Führer ab, die Schleppe mit dieser Ente herzustellen.

Frage 31: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf einer HZP trägt ein Hund dem Führer das Kaninchen zu, setzt sich allerdings erst unter stärkerer Einwirkung und mehrfachem Sitz-Kommando. Die Verbandsrichter sind der Auffassung, dem Hund ein oberes „gut“ zu geben und notieren eine „8“, sowie unter Führereinwirkung bei Fehlverhalten des Hundes „ja“.

Frage 30: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf der Kaninschleppe anlässlich der HZP kommt der Hund mit dem korrekt im Fang gehaltenen Kanin zurück. Die Richtergruppe steht 10 m seitlich hinter dem Führer. Als der Hund den Anschein macht zur Richtergruppe zu laufen, klopft der Hundeführer auf sein Bein und sagt leise: „Hier bin ich“. Das Urteil der Richter lautet anschließend: Schleppe: „10“, Bringen: „7“, mit der Begründung: „Einwirken bei Fehlverhalten“.

Frage 29: Außergewöhnliche Umstände bei der Schleppenarbeit, Vorstehen

Auf einer HZP wird ein Hund am „Anschuss" der ordnungsgemäß mit Nackenwind gelegten Kaninchenschleppe angesetzt. Der Hund arbeitet die Schleppe bis ca. 30 m vor dem ausgelegten Kanin, verhofft dort und kommt zum Führer zurück. Beim zweiten und dritten Ansetzen nimmt der Hund die Schleppspur nicht mehr an, sondern macht 70 bis 80 m links von der Schleppe eine Freiverlorensuche. Dabei stößt er zweimal Hühner, einmal einen Fasan und einen Hasen heraus, den er sichtig verfolgt.

Die Richter stehen nach eingehender Beratung auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die eine Ersatzarbeit rechtfertigen.

Der Führer legt Einspruch ein, dem stattgegeben wird. Es wird eine Ersatzschleppe durchgeführt und mit „gut“ bewertet.

Frage 28: HZP § 15 (1-3) Verlorenbringen Federwild

Während der Feldarbeit bei einer HZP kommt ein Hund an einen Fasan, den er nach Ablaufen und Abstreichversuch hetzt, greift und trotz mehrfachem Kommando nicht zuträgt. Er beginnt stattdessen zu rupfen und zu spielen.

Die Richtergruppe ist sich bei der Bewertung der Arbeit uneinig. Zwei der Richter sind für das Nichtbestehen des Hundes und der dritte Richter argumentiert, dass der Hund warmes Federwild noch nicht bringen müsse, weil er zum Zeitpunkt der HZP lediglich an kaltem Wild eingearbeitet ist und eine Federwildschleppe bekommen müsse. Die Richtergruppe entscheidet aber mehrheitlich, dass der Hund keine Schleppe bekommt und die Prüfung nicht bestehen kann.

Frage 16: Stöbern mit Ente in deckungsreichem Gewässer und Nasenbeurteilung

Auf einer HZP stöbert ein Hund mit Ente in deckungsreichem Gewässer einwandfrei und erhält in diesem Fach die Note „sehr gut“. Mit der gleichen Note war sein „Verlorensuchen in deckungsreichem Gewässer" bewertet worden.

Das Urteil der Wasserrichter über den Nasengebrauch des Hundes lautet „gut". Der Führer hält es für unvereinbar, dass bei einem sehr guten Stöbern mit Ente der Nasengebrauch mit „gut" bewertet wird.

Frage 15: Hasenspurbewertung nach „Halt“ am eräugten Hasen

Auf einer VJP geht bei der Suche vor einem Prüfling ein Hase hoch, den der Hund eräugt. Auf Pfiff des Führers geht der Hund in Haltlage. Nach Verschwinden des Hasen wird er zur Spurarbeit angesetzt, arbeitet die Spur sicher und weit, sticht den Hasen und hetzt ihn sichtlaut. Ein Richter vertritt die Meinung, dass die Arbeit zwar sehr gut gewesen sei, dass sie aber nicht berücksichtigt werden könne, weil der Hund den Hasen vorher habe fortflüchten sehen.

Frage 14: Spurarbeit nach kurzem Verfolgen oder kurzem Verfolgen des Hasen eines anderen Hundes

Fall 1: Auf einer VJP arbeitet ein Hund eine Hasenspur auf gutem Bewuchs nur ca. 80 m. Da wenig Hasen da sind, setzen die Richter einen anderen Hund auf dieselbe Spur an. Dieser verfolgt die Spur jetzt ca. 500 m über wechselnden, z.T. spärlichen Bewuchs.

Fall 2: Ein anderer Hund hetzt einen Hasen kurz an, nimmt aber nach Außersichtkommen die Spur auf und arbeitet sie mit großer Konzentration noch ca. 400 m.

Fall 3: Bei der Suche stößt ein Hund einen Hasen heraus und hetzt ihn ca. 100 m, bricht dann aber die Hetze ab. Die Richter nehmen auch hier die Gelegenheit wahr und setzen einen anderen Hund auf dieser Spur an. Dieser folgt der Spur schnell bis zu der Stelle, wo der erste Hund die Hetze abbrach, bringt dann aber die Spur in bester Manier noch 350 m vorwärts.

Frage 13: Spurarbeit – Pflicht zum Abdecken der Augen beim Eräugen des Hasen

Auf einer HZP mit Pflichtfach Spurarbeit verlangen die Richter von den Führern, dass den Hunden sofort die Augen abgedeckt werden, wenn ein Hase aufsteht. Als Begründung gibt ein Richter an: „Auf einer Prüfung auf der ich richte arbeitet kein Hund eine Spur, wenn er den Hasen gesehen hat.".

Frage 12: Spurarbeit auf der Fuchsspur

Auf einer VJP glauben die Richter in einem hohen Saatstück einen Hasen zu sehen. Sie gehen darauf zu, um die Gelegenheit zur Spurarbeit auszunutzen. Der vermeintliche Hase entpuppt sich als Fuchs, der flüchtig wird. Ein Hund, der zur Spurarbeit angesetzt wird, arbeitet die Fuchsspur ca. 400 m.

Frage 11: Fünf Hasenspuren

Auf einer VJP arbeitet ein Hund bis zum Mittag fünf Hasenspuren, die alle im genügenden Bereich bewertet werden. Am Nachmittag kommt der Hund während der Suche auf eine weitere Hasenspur. Diese arbeitet er sehr weit und mit mehreren Schwierigkeitsgraden sehr gut aus und sticht dabei einen Hasen. Die Richter beurteilen die Hasenspuren mit „genügend - 5 Punkte“, Begründung: die letzte Hasenspur könne nicht gewertet werden, da in der VZPO § 16 (3) folgender Passus stehe: „Jedem Hund soll mehrfach Gelegenheit gegeben werden seine Anlagen zu zeigen, jedoch nicht mehr als fünfmal.“. Die letzte Spur könne somit bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

Frage 10: Spurarbeit nach dem Verfolgen eines sichtigen Hasen

Auf einer VJP arbeitet ein Prüfling zwei Hasenspuren nur 40 und 80 m weit. Als später ein anderer Hund in Sicht des ersten Prüflings einen Hasen sichtig verfolgt und von der Verfolgung zurück ist, wird Hund Nr. 1 auf die Spur des sichtig verfolgten Hasen gesetzt, folgt der Hasen‑Hunde-Spur einsehbar etwa 200 m und verschwindet über den Hang an der Stelle, an der vorher Hund Nr. 2 verschwunden war. Das Endurteil für Hasenspur lautet „gut - 8 Punkte“.

Frage 9: Spurarbeit – Bewertung nach Länge?

Auf einer HZP arbeitet ein Hund eine Spur auf gut bewachsenem Gelände ca. 300 m, sticht den Hasen und hetzt ihn über eine längere Strecke. Als der Hase außer Sicht kommt, bricht der Hund sofort ab und kehrt zum Führer zurück, ohne einen Versuch die Spur wiederzufinden.