Frage 115: Rahmenrichtlinien des JGHV - Höchstzahl der an einem Tag zu prüfenden Hunde
Zuletzt aktualisiert: 12. August 2025
Ein Deutsch-Kurzhaar (DK) Zuchtverein schreibt ein Derby des DK-Verbandes und eine Verbandsjugendprüfung (VJP) aus und führt die beiden Prüfungen nach der jeweiligen Ordnung durch. Zum Derby wurden 5 Hunde gemeldet und zur VJP 2 Hunde. Der Verein entscheidet alle Hunde (Derby und VJP), somit insgesamt 7 Hunde, in einer Richtergruppe zu prüfen.
Frage: Ist das möglich und durchführbar?
Antwort: Nein, das ist aufgrund der Rahmenrichtlinien des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) nicht möglich.
Begründung: Rahmenrichtlinien des JGHV, Höchstzahl der an einem Tag zu prüfenden Hunde
Zulässige Höchstzahl der von einer Richtergruppe an einem Tag zu prüfenden Hunde.
Eine Richtergruppe darf an einem Tag nach verschiedenen Prüfungsordnungen prüfen, z.B. VJP/Derby, HZP/Solms oder VGP/HZP. Dabei ist zu beachten, dass die niedrigste der in den jeweiligen Prüfungsordnungen erlaubten Höchstzahlen für eine Richtergruppe gilt und diese in einer Richtergruppe nicht überschritten werden dürfen.
Laut der Ordnung für Frühjahrszuchtprüfungen – DERBY vom 17. März 2007 §3
(1) An einem Prüfungstag sollen von einer Richtergruppe nicht mehr als 6 Hunde geprüft werden.
(2) Ausnahmsweise kann der Prüfungsleiter bis zu 8 Hunde zulasssen, wenn das Prüfungsrevier mit Federwild sehr gut besetzt ist.
Laut der VZPO des JGHV §1 (6)a
Bei einer VJP dürfen einer Richtergruppe maximal 5 Hunde zugeteilt werden.
Hier gilt bei der Prüfungskombination Derby/VJP die niedrigste Zulassungszahl der jeweiligen Prüfung. In diesem Fall ist dies die Zulassungszahl der VJP und so dürfen nur 5 Hunde in der Gruppe geprüft werden. Somit liegt bei dem oben geschilderten Beispiel mit der Zulassung von 7 Hunden bei der VJP/Derby ein Verstoß gegen die Rahmenrichtlinien des JGHV vor.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.01.2025