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Allgemeines

Frage 120: Verbandsschweißprüfung (VSwP)

Auf einer VSwP sind 4 Hunde gemeldet. Auf der Prüfung läuft alles einwandfrei und ohne Probleme. Bei der Ausarbeitung der vierten Fährte, gut 200m vor Ende der Fährte, verlässt einer der Richter die Richtergruppe und teilt mit, er gehe nun zum Sammelplatz und bereite dort alles für die Preisverteilung und das geplante Essen vor.

Frage 119: Zuchtprüfung I & II Deutscher Jagdterrier

Ein Führer eines Deutschen Jagdterriers entscheidet sich, die Zuchtprüfung I (Baueignungsbewertung) und Zuchtprüfung II (Arbeit über der Erde) an zwei nacheinander folgenden Tagen zu führen. Am Morgen der Zuchtprüfung II teilt der Richterobmann dem Führer mit, dass die Schussfestigkeit nicht noch einmal zu prüfen ist, da diese bereits am Vortag bestanden wurde.

Frage 108: JP Verein für Deutsche Wachtelhunde (VDW) / Schussfestigkeit-Wald

Ein Hund wird zur Feststellung der Schussfestigkeit im Wald geschnallt und löst sich freudig vom Führer. Unmittelbar nach dem abgegebenen ersten Schuss zeigt er sich beeindruckt und kommt zum Führer zurück. Der Hund löst sich nach kurzer Zeit ohne weitere erkennbare Hemmung wiederum vom Führer. Ein zweiter Schuss wird bei diesem Durchgang nicht abgegeben. Da die Richter dieses Verhalten nicht eindeutig bewerten können, wird der Hund nach angemessener Zeit ein weiteres Mal überprüft. Auch hier zeigt sich der Hund wieder beeindruckt, löst sich jedoch zögerlich innerhalb einer Minute vom Führer.

Frage 107: Richterbesprechung bei Verbandsprüfungen

Anlässlich einer VJP verschickt der Prüfungsleiter mit der Einladung an die Verbandsrichter und Anwärter zeitgleich in Schriftform den Text der Richterbesprechung, um diese nicht am Prüfungstag durchführen zu müssen und somit zügig in den Prüfungstag starten zu können.

Frage 105: Anhang VZPO §14 Wasserarbeit, A. Allgemeiner Teil

Ein JGHV Mitgliedsverein führt alljährlich ab Mitte April einen Ausbildungslehrgang (Führerlehrgang) für alle Jagdhunderassen mit den Schwerpunkten Gehorsam, Apport, Schleppen und Wasserarbeit durch. Ende Juni bitten einige Hundeführer darum mit der Wasserarbeit, insbesondere mit dem Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ zu beginnen. Sie verweisen drauf, dass sie ihre Hunde schon Anfang August auf der Sichtung einer internationalen Zuchtausleseprüfung vorstellen möchten. Somit bitten sie darum, die Hunde in den Wasserfächern „Schussfestigkeit am Wasser, Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer und Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausbilden bzw. vorbereiten zu können. Der Ausbildungsleiter ist mit dem Beginn der Ausbildung am Wasser einverstanden, aber er lehnt wegen der noch geltenden Brut- und Setzzeiten den Beginn der Ausbildung der Hunde im Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ entschieden ab.

Frage 102: Allgemein - Prüfungsleiter

Ein Mitgliedsvereins des JGHV führt eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) an einem Freitag und am Samstag durch. Dazu bestimmt der Verein einen Prüfungsleiter. Zur Prüfung werden 9 Hunde gemeldet, die in drei Gruppen eingeteilt werden. Der Prüfungsleiter organisiert die gesamte Prüfung. Am Prüfungsmorgen erscheint der Prüfungsleiter, übergibt allen Verbandsrichtern die entsprechenden Unterlagen, führt die Richterbesprechung durch und schickt anschließend alle Gruppen in die entsprechenden Reviere. Er selbst verlässt aus beruflichen Gründen die Prüfung und erscheint erst am Samstagmorgen gegen 11 Uhr wieder im Prüfungslokal. Dort erledigt er dann die gesamte Aufarbeitung und Preisverteilung der Prüfung.

Frage 100: Bewertung – Bringen – HZP/VGP/VPS

Auf einer Prüfung (HZP/VGP/VPS) wird das Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Der Hund sucht das Gewässer sehr intensiv ab, findet aber auch nach mehrmaliger Unterstützung (Steinwurf/Schuss) durch den Hundeführer die ausgelegte Ente nicht. Als der Hund nicht mehr zur Suche zu bewegen ist, beenden die Verbandsrichter die Arbeit, bitten den Hund anzuleinen und teilen dem Hundeführer mit, dass er die Prüfung nicht bestehen kann. Beim Ausfüllen der Zensurentafel (Formblatt 5,8,10) tragen die Verbandsrichter sowohl beim Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ sowie auch beim „Bringen“ jeweils das Prädikat "nicht genügend - 0 Punkte" ein. Die anwesende Richteranwärterin macht darauf den Einwand, dass auf dem jeweiligen Formblatt beim Bringen der Ente das Prädikat „nicht geprüft – Strich“ eingetragen werden müsse, da der Hund das Fach „Bringen“ (Aufnehmen-Tragen-Abgeben) ja gar nicht ausgeführt habe.

Frage 42: Rechte und Pflichten eines Prüfungsleiters während einer Prüfung

Während einer VGP gibt der Prüfungsleiter, der das Revier sehr gut kennt, der Richtergruppe den Rat, einen Hang mit sehr guter Deckung gegen den Wind absuchen zu lassen. Der Obmann der Gruppe macht hiervon keinen Gebrauch. Nachdem der Prüfungsleiter seine Aufforderung mehrfach wiederholt hat, weist ihn einer der Mitrichter darauf hin, dass allein der Obmann den Ablauf der Suchengänge bestimme.

Frage 41: Reihenfolge der Prüfungsfächer

Auf einer HZP wird in einer Feldgruppe morgens mit der Kaninchenschleppe begonnen, nachdem der Obmann die Führer gefragt hat, ob sie damit einverstanden seien. Die Mehrheit stimmte zu.

Frage 40: VZPO – HZP § 1 (6) d) Allgemeines

a) Dürfen bei einer HZP, in einer Gruppe, Hunde mit und ohne Hasenspur geprüft werden?

b) Wie viele Hunde dürfen in einer Gruppe geprüft werden, wenn nur ein Hund mit zu prüfender Hasenspur gemeldet ist und die anderen Hunde „ohne Hasenspur“ gemeldet wurden?

Frage 39: Bewertungsgrundlagen bei VJP

Bei einer VJP arbeitet ein Hund bei drei Hasenspurgelegenheiten so, dass die Richter diese Arbeiten insgesamt mit „genügend - 3 Punkte" bewerten.

Der Führer ist hiermit nicht einverstanden und verlangt weitere Spurarbeiten für seinen Hund, um das Prädikat zu verbessern. Die Richter entsprechen der Bitte und geben dem Hund noch zwei weitere Gelegenheiten zur Spurarbeit.

Beide Spuren werden vom Hund zwar Nasenmässig wahrgenommen, aber nicht im Geringsten gearbeitet. Diese beiden Spurarbeiten waren mit „ungenügend" zu bewerten. Die Richter sind der Meinung, dass nach § 9 (2) a) VZPO alle gezeigten Arbeiten zu bewerten sind. Der Führer ist jedoch der Ansicht, dass der Hund sich nur hätte verbessern, nicht aber auch verschlechtern können.

Frage 38: Bewertungsgrundlagen bei VJP

Auf einer VJP absolvieren alle Hunde morgens zuerst einen Suchengang. Dabei zeigt der Hund Nr. 3 mehrmals sehr gute Nasenleistung und bestätigt dies, indem er zweimal fest am Fasan vorsteht. Anschließend werden die Hasenspuren gearbeitet, wobei alle hierzu mehrmals die Gelegenheit bekommen. Anschließend soll in einem weiteren Suchengang die Prüfung der Schussfestigkeit stattfinden. Der Hund Nr. 3 kommt dabei schon nach kurzer Zeit an einen Hasen den er sichtlaut sehr weit hetzt. Nach ca. 15 Minuten kommt dieser stark schonend zurück. Der Führer sowie auch die Richter stellen fest, dass der Hund sich eine sehr starke Verletzung zugezogen hat und nicht mehr weitergeprüft werden kann. Der Richterobmann teilt daraufhin dem Führer die entsprechenden Prädikate / Punkte mit: Spurarbeit: „sehr gut - 10 Punkte“, Nasengebrauch: „sehr gut - 10 Punkte“, Suche: „nicht durchgeprüft“, Vorstehen: „sehr gut - 11 Punkte“, Führigkeit: „nicht durchgeprüft“, Schussfestigkeit: „nicht geprüft“

Frage 37: Prüfungsleiter als Richter

Kurz vor der HZP sagt ein Verbandsrichter aus gesundheitlichen Gründen ab. Somit teilt der Prüfungsleiter sich selbst ein und richtet mit.

Frage 36: Beobachtungen nicht amtierender Richter

Auf einer VJP kommen zu einem sich abseits haltenden Führer der Prüfungsleiter, ein nicht eingesetzter Richter und der Schriftführer des veranstaltenden Vereins. Während der Unterhaltung sehen sie einen Hasen in der Sasse sitzen, der nach einiger Zeit aufsteht und fortflüchtet. Der Prüfungsleiter veranlasst den Führer, die Spur mit seinem Hund zu arbeiten. Angesetzt nimmt der Hund die Spur passioniert auf, arbeitet sie mit zwei scharfen Haken 450m weit, sticht dort den Hasen und hetzt ihn weit.

Die amtierenden Richter, denen die Arbeit von den Beobachtern geschildert wird, lehnen die Berücksichtigung der Arbeit bei der Bewertung des Prüflings ab.

Frage 35: Gebrauch von Dressurhilfsmitteln auf Verbandsprüfungen

Auf einer HZP erscheint ein Führer, der seinem Hund ein Stachelhalsband umgelegt hat und ihn so auf der Prüfung führen will. Der Richterobmann fordert ihn auf, dem Hund das Stachelhalsband abzunehmen, worauf der Führer sich weigert und erklärt, die VZPO verbietet an keiner Stelle den Gebrauch eines solchen Dressurhilfsmittels.

Frage 34: Prüfungsleiter als Richter

Auf einer VJP kommen zu einem sich abseits haltenden Führer der Prüfungsleiter und ein nicht eingesetzter Richter des veranstaltenden Vereins. Während der Unterhaltung sehen sie einen Hasen in der Sasse sitzen, der nach einiger Zeit aufsteht und fortflüchtet. Der Prüfungsleiter veranlasst den Führer die Spur mit seinem Hund zu arbeiten. Angesetzt nimmt der Hund die Spur passioniert auf, arbeitet sie mit zwei scharfen Haken 450 m weit, sticht dort den Hasen und hetzt ihn weit.

Die amtierenden Richter, denen die Arbeit von den Beobachtern geschildert wird, lehnen die Berücksichtigung der Arbeit bei der Bewertung des Prüflings ab

Frage 33: Zurückweisung eines Hundes von der HZP bei Gebissmängeln

Auf einer Herbstzuchtprüfung eines Jagdgebrauchshundevereins wird bei der morgendlichen tierärztlichen Untersuchung und Begutachtung festgestellt, dass ein Hund wegen Überbeißens zuchtuntauglich ist. Dem Führer wird mitgeteilt, dass die Hündin aus diesem Grunde nicht an der Prüfung teilnehmen könne, jedoch zwecks Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeitsbescheinigung ‑ soweit die Fächer zu prüfen waren - geprüft werden könne. Durch ein Versehen des Obmanns wird die Hündin auch in allen anderen Fächern geprüft.

Frage 57: Verbandsprüfungen VZPO § 8 Ordnungsvorschriften

Während einer Verbandsprüfung gibt der Prüfungsleiter, der das Revier sehr gut kennt, der Richtergruppe während des gesamten Tages einige Ratschläge zum Ablauf der Prüfung. Der Obmann der Gruppe macht hiervon jedoch keinen Gebrauch. Nachdem der Prüfungsleiter seine Aufforderung mehrfach wiederholt hat, weist ihn der Obmann darauf hin, dass allein er für den Ablauf der Prüfung zuständig sei.

Frage 65: Satzungen und Ordnungen JGHV § 8 (4)

Während einer Verbandsprüfung gibt es bei der Urteilsfindung (Prädikate/Punkte) sehr unterschiedliche Meinungen der drei Verbandsrichter. Nachdem nun keine Einigung zustande kommt, informiert sich einer der Verbandsrichter beim Obmann für das Prüfungswesen des JGHV. Daraufhin teilen sie dem Führer die Beurteilung mit. Dieser ist damit nicht einverstanden und legt einen fristgerechten Einspruch ein. Der Einspruch wird behandelt und abgelehnt, mit der Begründung, dass der Obmann für das Prüfungswesen des JGHV die Entscheidung so getroffen habe.

Frage 82: Verbot der Richtertätigkeit bei Befangenheit

Auf einer VJP hat sich ein Richter am Prüfungsvorabend krankheitsbedingt entschuldigt und abgesagt. Es soll eine Richteranwärterin einspringen. Hier stellt sich heraus, dass sie den Vaterrüden eines Prüflings ausgebildet hat, dieser aber inzwischen in die USA verkauft wurde.

Frage 94: VPS Totverweiser

Bei einer VPS wird ein Hund für das Zusatzfach Totverweisen gemeldet. Am Ende der Fährte liegt ein Schmalreh. Der Hund kommt nach Ausarbeiten der 200m Zusatzfährte an das Stück, macht Greifversuche und trägt schließlich das Stück zum Führer. Das Urteil lautet Totverweisen „nicht bestanden“. Der Führer bemängelt, dass das Stück zu klein war.

Frage 99: Jagdscheinzwang für Verbandsrichter

Ein Verbandsrichter löst aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keinen Jagdschein, richtet aber weiterhin auf Verbandsprüfungen. Eine Information über den fehlenden Jagdschein gibt er weder seinem Verein noch der Geschäftsstelle des JGHV.