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Allgemeines

Frage 42: Rechte und Pflichten eines Prüfungsleiters während einer Prüfung

Während einer VGP gibt der Prüfungsleiter, der das Revier sehr gut kennt, der Richtergruppe den Rat, einen Hang mit sehr guter Deckung gegen den Wind absuchen zu lassen. Der Obmann der Gruppe macht hiervon keinen Gebrauch. Nachdem der Prüfungsleiter seine Aufforderung mehrfach wiederholt hat, weist ihn einer der Mitrichter darauf hin, dass allein der Obmann den Ablauf der Suchengänge bestimme.

Frage 41: Reihenfolge der Prüfungsfächer

Auf einer HZP wird in einer Feldgruppe morgens mit der Kaninchenschleppe begonnen, nachdem der Obmann die Führer gefragt hat, ob sie damit einverstanden seien. Die Mehrheit stimmte zu.

Frage 40: VZPO – HZP § 1 (6) d) Allgemeines

a) Dürfen bei einer HZP, in einer Gruppe, Hunde mit und ohne Hasenspur geprüft werden?

b) Wie viele Hunde dürfen in einer Gruppe geprüft werden, wenn nur ein Hund mit zu prüfender Hasenspur gemeldet ist und die anderen Hunde „ohne Hasenspur“ gemeldet wurden?

Frage 39: Bewertungsgrundlagen bei VJP

Bei einer VJP arbeitet ein Hund bei drei Hasenspurgelegenheiten so, dass die Richter diese Arbeiten insgesamt mit „genügend - 3 Punkte" bewerten.

Der Führer ist hiermit nicht einverstanden und verlangt weitere Spurarbeiten für seinen Hund, um das Prädikat zu verbessern. Die Richter entsprechen der Bitte und geben dem Hund noch zwei weitere Gelegenheiten zur Spurarbeit.

Beide Spuren werden vom Hund zwar Nasenmässig wahrgenommen, aber nicht im Geringsten gearbeitet. Diese beiden Spurarbeiten waren mit „ungenügend" zu bewerten. Die Richter sind der Meinung, dass nach § 9 (2) a) VZPO alle gezeigten Arbeiten zu bewerten sind. Der Führer ist jedoch der Ansicht, dass der Hund sich nur hätte verbessern, nicht aber auch verschlechtern können.

Frage 38: Bewertungsgrundlagen bei VJP

Auf einer VJP absolvieren alle Hunde morgens zuerst einen Suchengang. Dabei zeigt der Hund Nr. 3 mehrmals sehr gute Nasenleistung und bestätigt dies, indem er zweimal fest am Fasan vorsteht. Anschließend werden die Hasenspuren gearbeitet, wobei alle hierzu mehrmals die Gelegenheit bekommen. Anschließend soll in einem weiteren Suchengang die Prüfung der Schussfestigkeit stattfinden. Der Hund Nr. 3 kommt dabei schon nach kurzer Zeit an einen Hasen den er sichtlaut sehr weit hetzt. Nach ca. 15 Minuten kommt dieser stark schonend zurück. Der Führer sowie auch die Richter stellen fest, dass der Hund sich eine sehr starke Verletzung zugezogen hat und nicht mehr weitergeprüft werden kann. Der Richterobmann teilt daraufhin dem Führer die entsprechenden Prädikate / Punkte mit: Spurarbeit: „sehr gut - 10 Punkte“, Nasengebrauch: „sehr gut - 10 Punkte“, Suche: „nicht durchgeprüft“, Vorstehen: „sehr gut - 11 Punkte“, Führigkeit: „nicht durchgeprüft“, Schussfestigkeit: „nicht geprüft“

Frage 37: Prüfungsleiter als Richter

Kurz vor der HZP sagt ein Verbandsrichter aus gesundheitlichen Gründen ab. Somit teilt der Prüfungsleiter sich selbst ein und richtet mit.

Frage 36: Beobachtungen nicht amtierender Richter

Auf einer VJP kommen zu einem sich abseits haltenden Führer der Prüfungsleiter, ein nicht eingesetzter Richter und der Schriftführer des veranstaltenden Vereins. Während der Unterhaltung sehen sie einen Hasen in der Sasse sitzen, der nach einiger Zeit aufsteht und fortflüchtet. Der Prüfungsleiter veranlasst den Führer, die Spur mit seinem Hund zu arbeiten. Angesetzt nimmt der Hund die Spur passioniert auf, arbeitet sie mit zwei scharfen Haken 450m weit, sticht dort den Hasen und hetzt ihn weit.

Die amtierenden Richter, denen die Arbeit von den Beobachtern geschildert wird, lehnen die Berücksichtigung der Arbeit bei der Bewertung des Prüflings ab.

Frage 35: Gebrauch von Dressurhilfsmitteln auf Verbandsprüfungen

Auf einer HZP erscheint ein Führer, der seinem Hund ein Stachelhalsband umgelegt hat und ihn so auf der Prüfung führen will. Der Richterobmann fordert ihn auf, dem Hund das Stachelhalsband abzunehmen, worauf der Führer sich weigert und erklärt, die VZPO verbietet an keiner Stelle den Gebrauch eines solchen Dressurhilfsmittels.

Frage 34: Prüfungsleiter als Richter

Auf einer VJP kommen zu einem sich abseits haltenden Führer der Prüfungsleiter und ein nicht eingesetzter Richter des veranstaltenden Vereins. Während der Unterhaltung sehen sie einen Hasen in der Sasse sitzen, der nach einiger Zeit aufsteht und fortflüchtet. Der Prüfungsleiter veranlasst den Führer die Spur mit seinem Hund zu arbeiten. Angesetzt nimmt der Hund die Spur passioniert auf, arbeitet sie mit zwei scharfen Haken 450 m weit, sticht dort den Hasen und hetzt ihn weit.

Die amtierenden Richter, denen die Arbeit von den Beobachtern geschildert wird, lehnen die Berücksichtigung der Arbeit bei der Bewertung des Prüflings ab

Frage 33: Zurückweisung eines Hundes von der HZP bei Gebissmängeln

Auf einer Herbstzuchtprüfung eines Jagdgebrauchshundevereins wird bei der morgendlichen tierärztlichen Untersuchung und Begutachtung festgestellt, dass ein Hund wegen Überbeißens zuchtuntauglich ist. Dem Führer wird mitgeteilt, dass die Hündin aus diesem Grunde nicht an der Prüfung teilnehmen könne, jedoch zwecks Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeitsbescheinigung ‑ soweit die Fächer zu prüfen waren - geprüft werden könne. Durch ein Versehen des Obmanns wird die Hündin auch in allen anderen Fächern geprüft.

Frage 57: Verbandsprüfungen VZPO § 8 Ordnungsvorschriften

Während einer Verbandsprüfung gibt der Prüfungsleiter, der das Revier sehr gut kennt, der Richtergruppe während des gesamten Tages einige Ratschläge zum Ablauf der Prüfung. Der Obmann der Gruppe macht hiervon jedoch keinen Gebrauch. Nachdem der Prüfungsleiter seine Aufforderung mehrfach wiederholt hat, weist ihn der Obmann darauf hin, dass allein er für den Ablauf der Prüfung zuständig sei.

Frage 65: Satzungen und Ordnungen JGHV § 8 (4)

Während einer Verbandsprüfung gibt es bei der Urteilsfindung (Prädikate/Punkte) sehr unterschiedliche Meinungen der drei Verbandsrichter. Nachdem nun keine Einigung zustande kommt, informiert sich einer der Verbandsrichter beim Obmann für das Prüfungswesen des JGHV. Daraufhin teilen sie dem Führer die Beurteilung mit. Dieser ist damit nicht einverstanden und legt einen fristgerechten Einspruch ein. Der Einspruch wird behandelt und abgelehnt, mit der Begründung, dass der Obmann für das Prüfungswesen des JGHV die Entscheidung so getroffen habe.

Frage 82: Verbot der Richtertätigkeit bei Befangenheit

Auf einer VJP hat sich ein Richter am Prüfungsvorabend krankheitsbedingt entschuldigt und abgesagt. Es soll eine Richteranwärterin einspringen. Hier stellt sich heraus, dass sie den Vaterrüden eines Prüflings ausgebildet hat, dieser aber inzwischen in die USA verkauft wurde.

Frage 94: VPS Totverweiser

Bei einer VPS wird ein Hund für das Zusatzfach Totverweisen gemeldet. Am Ende der Fährte liegt ein Schmalreh. Der Hund kommt nach Ausarbeiten der 200m Zusatzfährte an das Stück, macht Greifversuche und trägt schließlich das Stück zum Führer. Das Urteil lautet Totverweisen „nicht bestanden“. Der Führer bemängelt, dass das Stück zu klein war.

Frage 99: Jagdscheinzwang für Verbandsrichter

Ein Verbandsrichter löst aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keinen Jagdschein, richtet aber weiterhin auf Verbandsprüfungen. Eine Information über den fehlenden Jagdschein gibt er weder seinem Verein noch der Geschäftsstelle des JGHV.