Frage 108: JP Verein für Deutsche Wachtelhunde (VDW) / Schussfestigkeit-Wald
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2025
Ein Hund wird zur Feststellung der Schussfestigkeit im Wald geschnallt und löst sich freudig vom Führer. Unmittelbar nach dem abgegebenen ersten Schuss zeigt er sich beeindruckt und kommt zum Führer zurück. Der Hund löst sich nach kurzer Zeit ohne weitere erkennbare Hemmung wiederum vom Führer. Ein zweiter Schuss wird bei diesem Durchgang nicht abgegeben. Da die Richter dieses Verhalten nicht eindeutig bewerten können, wird der Hund nach angemessener Zeit ein weiteres Mal überprüft. Auch hier zeigt sich der Hund wieder beeindruckt, löst sich jedoch zögerlich innerhalb einer Minute vom Führer.
Frage: Ist es korrekt, dass bei der ersten Überprüfung der Schussfestigkeit nur einmal geschossen wurde?
Antwort: Nein.
Begründung: Bevor die Schussfestigkeit nach einer Pause zur Urteilsfindung wiederholt wird, hätte bei der ersten Überprüfung auch der zweite Schuss abgegeben werden müssen.
PO-VDW § 33 Schussfestigkeit (2) Für die Feststellung der Schussfestigkeit eines Hundes muss der Hundeführer jeweils auf Weisung der Richter in zeitlich angemessenem Abstand zwei Schüsse abgeben, während der Hund in Schrotschussentfernung sucht.
(3) Lässt sich der Hund in angemessener Zeit nicht schicken, ist trotzdem zu schießen.
(4) Lässt sich das Verhalten des Hundes nicht sicher beurteilen, ist die Prüfung nach frühestens 30 Minuten zu wiederholen.
Achtung: Laut VZPO ist im Gegensatz zur PO des VDW eine Wiederholung der Schussfestigkeitsprüfung bei einem eindeutig gezeigten Verhalten nicht zulässig, da hier auch schon das Erschrecken und das Beeindruckt sein zu einem anderen Bewertungsurteil führt. Durch diesen Unterschied wird die festgestellte Schussfestigkeit bei VDW-Prüfungen nicht als Zulassungsvoraussetzung für die VStP und VSwP/VFSP anerkannt.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.06.2024