Frage 94: VPS Totverweiser
Zuletzt aktualisiert: 09. November 2023
Bei einer VPS wird ein Hund für das Zusatzfach Totverweisen gemeldet. Am Ende der Fährte liegt ein Schmalreh. Der Hund kommt nach Ausarbeiten der 200m Zusatzfährte an das Stück, macht Greifversuche und trägt schließlich das Stück zum Führer. Das Urteil lautet Totverweisen „nicht bestanden“. Der Führer bemängelt, dass das Stück zu klein war.
Frage: Ist das Urteil der Richtergruppe korrekt?
Antwort: Ja, die Entscheidung ist richtig.
Begründung: VPSO § 10 (14) Das Schmalreh entspricht gemäß VPSO § 10 (7) der Prüfungsordnung. Wenn der Hund nicht verweist und stattdessen zuträgt, kann er unter Totverweisen nur das Prädikat „nicht genügend“ erhalten. Das Bestehen der VPS bleibt davon unberührt. Beim Totverweisen hat der Hund den Führer zum Stück zu führen. Bringt er stattdessen, hat er die Anforderungen an ein Verweisen nicht erfüllt. Der Führer ist jedoch in Besitz des Stückes gekommen, weshalb in diesem Fall die Riemenarbeit vom 2. Wundbett aus entfällt, um die Prüfung zu bestehen.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.11.2022