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Frage 117: Verbands-Jugendprüfung (VJP)

Zuletzt aktualisiert: 12. August 2025

Am Morgen einer VJP stellt ein Hundeführer fest, dass er die Ahnentafel im weit entfernten Zuhause liegen gelassen hat. Er meldet sich beim Prüfungsleiter an und teilt ihm mit, er würde die Ahnentafel bis zum Nachmittag durch seine Frau nachbringen lassen. Der Prüfungsleiter akzeptiert dies. Die VJP wird abgehalten und am Nachmittag kehren alle Gespanne im Suchenlokal ein. Zwischenzeitlich liegt die Ahnentafel des Hundes vor, wobei dies keine vom JGHV anerkannte Stammtafel ist. Auf der Stammtafel fehlt das FCI, das VDH und das JGHV-Logo bzw. Stempel. Somit hätte der Hund nicht an der VJP teilnehmen dürfen.

Frage: Ist die Vorgehensweise des Prüfungsleiters korrekt?

Antwort: Nein!

Begründung:

Der Führer eines gemeldeten Hundes muss vor Prüfungsbeginn die Papiere im Original an den Prüfungsleiter übergeben. Vgl. VZPO §3 (4) ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Zulassung zu Prüfungen entsprechend §23 der Satzung des JGHV vor.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.03.2025