Frage 110: Schussfestigkeit Wasser VGPO/VPSO
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2025
Auf einer VGP wird als erstes Fach „Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Der Hund nimmt das Wasser ohne zögern an, schwimmt ins Schilf, findet dort eine lebende Ente und zeigt eine äußerst passionierte, drangvolle Stöberarbeit im dichten Schilf. Anschließend drückt er die Ente auf die freie Wasserfläche, wo sie vor dem Hund erlegt wird.
Frage: Muss das Fach „Schussfestigkeit Wasser“ gemäß §25 VGPO/VPSO nochmals geprüft werden?
Antwort: Ja.
Begründung: Die „Schussfestigkeit Wasser“ ist ein eigenständiges Prüfungsfach, zu dem auch die Bedingungen „einmaliger Befehl“ und „ohne weitere Einwirkung das Annehmen des Wassers innerhalb ca. 1 Minute“ zählt. Außerdem wird auch eine Bringleistung im Zusammenhang mit dem Fach "Schussfestigkeit am Wasser" geprüft. Somit muss die Schussfestigkeit am Wasser auch nach einer mindestens genügenden Arbeit an der lebenden Ente während des Faches „Stöbern ohne Ente“ geprüft werden. Die weitere Reihenfolge der Prüfungsfächer am Wasser bleibt auch in einem solchem Fall wie in der VGPO/VPSO vorgegeben.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.08.2024