Zeitliche Verzögerung bei der Verlängerung und Ausstellung der Jagdscheine
Zeitliche Verzögerung bei der Verlängerung und Ausstellung der Jagdscheine
Derzeit erreichen uns Informationen, dass die Verlängerungen der Jagdscheine durch die unteren Jagdbehörden mehr Zeit in Anspruch nehmen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich.
Aus Sicht des JGHV sind in dieser aktuellen Sachlage zwei Sachverhalte zu klären:
- Verbandsrichter müssen im Besitz eines gültigen, gelösten Jagdscheins sein. Sollte dessen ausstehende Verlängerung ausschließlich am Bearbeitungszeitraum der Behörde liegen, werden diese VR so behandelt, als hätten Sie einen gültigen gelösten Jagdschein und können somit richten.
- Hundeführer, deren Jagdscheinverlängerung oder Ausstellung aus oben genanntem Grund noch nicht erfolgt ist, dürfen auf der Prüfung keine Waffe führen. Soweit die Prüfungsordnung das Führen ohne Jagdschein zulässt, kann der Veranstalter / Prüfungsleiter in diesem Fall davon Gebrauch machen und den Hundeführer zur Prüfung zulassen.
Ohne gültigen, gelösten Jagdschein ist das Führen einer Waffe, egal ob Hundeführer oder Verbandsrichter, nicht möglich. Bitte beachten Sie ggfls. das auf unserer Homepage unter Service/Prüfungswesen/Sonstiges veröffentlichte Merkblatt zum Führen ohne Jagdschein (Stammbuchkommission des JGHV, Juli 2015).