Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise des JGHV e.V. (Verband) für personenbezogene und personenbeziehbare Daten


Beitritt in den Verband, grundsätzliche Einwilligung:

Mit der Beitrittserklärung wird für den Beitrittsverein und seine Mitglieder, soweit zulässig, unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung und das eingesehene Datenverarbeitungsverzeichnis  darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlichen Daten durch den Verband gespeichert und zum Zwecke des Verbands bis auf ausdrücklichem Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.

Die Mitgliedsvereine des Verbandes bestätigen mit der Weiterleitung von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten, dazu infolge wirksamer Einwilligungserklärung der betroffenen Datenrechtsinhaber berechtigt zu sein und auf Verlangen jederzeit die hierzu erforderliche Einwilligung (ausdrückliche Erklärung oder zumindest stillschweigende Einwilligung durch wirksamen Vereinsbeitritt oder Anmeldung zur Prüfung unter nachgewiesener Kenntnismöglichkeit der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) nachweisen zu können.

Verbandsrichter und Verbandsrichteranwärter des Verbandes willigen mit dem Antrag des betreuenden Vereins auf Zulassung zum Anwärter bzw. auf Zulassung zum Sachkundenachweis gemäß Verbandsrichterordnung (Link) darin ein, dass die in den jeweiligen Formularen gemachten Angaben durch den Verband bis auf ausdrücklichem Widerruf oder bis auf sonstigem Ende der Anwärter- oder Verbandsrichtereigenschaft gespeichert werden. Die beantragenden Vereine bestätigen, dass die Daten auf den Formblättern für die Zulassung zum Anwärter oder zum Sachkundenachweis auf einer wirksamen Einwilligung des betroffenen Datenrechtsinhabers beruhen und diese jederzeit auf Verlangen dem Verband gegenüber nachweisen können.

Teilnahme an Verbandsveranstaltungen:

Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an Verbandsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Verbandsveranstaltungen zum Zwecke des Verbandes in den Organen des Verbandes und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden dürfen.
Ferner wird darin eingewilligt, dass Teilnehmerdaten für die Ausrichtung der Verbandsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Funktionsträger des Verbandes als die im Datenverarbeitungsverzeichnis ausdrücklich ausgewiesenen Ansprechpartner weitergegeben werden dürfen.

Weitergabe von Daten an Dritte:

Der Verband ist Mitglied der Dachverbandes VDH sowie des DJV. Ferner über seine Jagdkynologischen Landesvereinigungen auch Mitglied der Landesjagdverbände. Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Verbandsveranstaltungen ist in Wahrung des Verbandszwecks und nur in diesem Umfang die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.
Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.
Der Verband ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem Verein des Betroffenen oder dem betroffenen selbst mitzuteilen.

Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus:

Zur fortgesetzten Unterstützung und Steuerung der Hundezucht und des Prüfungswesens werden Prüfungsdaten auch über den Tod des Mitglieds/Prüfungsteilnehmers hinaus im erforderlichen Umfang gespeichert (z.B. Deutsches Gebrauchshund-Stammbuch). Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.

Prüfungsdaten:

In Bezug auf Prüfungsdaten des geprüften Hundes, so diese überhaupt personenbeziehbar sind, ist eine Löschung ausgeschlossen für Prüfungen, die verbandsrechtlich unanfechtbar sind und kein Übertragungsfehler vorliegt.

Belehrung über Datenschutzrechte:

Auskunft – Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegeben Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Auskunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.

Berichtigung – Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.

Sperrung – Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.

Löschung - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann, s.o.

Beschwerderecht - Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, Beschwerde zu führen bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden.
Angehörige der Mitgliedsvereine werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese als Datenrechtsinhaber ihre Datenschutzechte sowohl gegenüber dem mitteilenden Verein als auch gegenüber dem JGHV geltend machen können, ebenso gegenüber jedem Dritten, an welchen der JGHV Daten weitergeleitet hat.

Datenschutzbeauftragter
Peter Wingerath
An der Obermühle 105
41516 Grevenbroich
Tel.: 0160/5568626
E-Mail: hinzen-rechtsanwalt@t-online.de