Der Jagdgebrauchshundverband  ist die einzige Organisation auf dem Gebiet des Hundewesens und der Jagd, die die beiden Kriege dieses Jahrhunderts und alle Wirnisse der Zeit ohne Auflösung und Zersplitterung überstanden hat.

Schon vor der Revolution des Jahres 1848 wurden die ersten Jagdhundevereine in Deutschland gegründet.

Im Jahre 1879 wurde die "Delegierten-Commission" (DC) ins Leben gerufen. Daran waren fünf Vereine beteiligt, die jeweils Delegierte in die Hauptversammlung entsandten. Der DC stellte Rassekennzeichen für Jagdhunde auf, später auch für Nichtjagdhunde. Das erste Hundestammbuch, das "Deutsche Hundestammbuch" für alle Hunderassen, wurde eingerichtet. Das Schwergewicht der Bestrebungen der DC richtete sich jedoch immer mehr  auf den selbstzweckbestimmenden Hundesport und entfernte sich vom zweckbedingten Jagdhundewesen. Das führte zu einer Trennung und im Jahre 1899 zur Gründung des "Verbandes der Vereine für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd", dem späteren Jagdgebrauchshundverband.

Im Jahre 1933 wurde eine Einheitsorganisation des deutschen Hundewesens unter autoritärer Führung befohlen, der "Reichsverband für das Deutsche Hundewesen" (RDH).
Der RDH umfaßte das deutsche Kartell für Hundewesen, die Delegiertenkommission und den Verband von Vereinen zur Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd.  Der Verband war zur "Fachschaft für das Jagdgebrauchshundewesen im RDH" geworden.  Im Jahr 1937 löste man den Verband aus dem RDH.

Von jenem Zeitpunkt ab (1937) führt der Verband die Bezeichnung "Jagdgebrauchshundverband" (JGHV)

Nach einer Kriegsbedingten Zwangspause nahm der JGHV seine Arbeit im Jahre 1949 unter Beteiligung der Delegierten jagdkynologischer Vereine aus den drei Westzonen wieder auf. Mit diesem Wiederbeginn nach dem Zweiten Weltkrieg war der erneute Anstoß gegeben für eine kontinuierliche Fortentwicklung des immer stärker werdenden JGHV bis zur Wiedervereinigung. Nach der Wende des Jahres 1989 wurde am 20. Mai in Motzen bei Berlin der "Jagdhundverband der DDR" ins Leben gerufen. Dieser "JHV" strebte von vornherein eine Fusion mit dem JGHV und das Ziel an, für die Zukunft den JGHV als alleinige Spitzen- und Dachorganisation auf dem Gebiet des gesamten Jagdgebrauchshundewesens Deutschlands anzuerkennen. Der Weg dazu wurde in einer gemeinsamen Vereinbarung gefunden. Wenige Wochen später wurde der JHV auf dem Verbandstag 1991 des JGHV "übernommen", so daß seit dem 24. März 1991 die Einheit auf dem Gebiet des Jagdgebrauchshundwesens in Deutschland wieder hergestellt war.

Die grundsätzliche Bedeutung des JGHV hat sich seit der Gründung bis zum heutigen Tage nicht geändert. Der JGHV war nie Selbstzweck, sondern verstand und versteht sich als ein in das allgemeine Jagdwesen integriertes besonderes Instrument zur Pflege des Jagdgebrauchshundwesens.

Neben dem JGHV als der Spitzen- und Dachorganisation für das gesamte Jagdgebrauchshundwesen in der Bundesrepublik existiert der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Als Spitzen- und Dachorganisation aller anderen Hundezuchtverbände außer den Jagdhunden, insbesondere für das Ausstellungswesen, vertritt er die Bundesrepublik Deutschland in der Weltorganisation (FCI) Federation Cynologique Internationale.

Satzungsgemäß ist der JGHV die Dachorganisation der Jagdgebrauchshund-, Prüfungs- und Zuchtvereine sowie der Landesjagdverbände und ihrer Gliederungen in der BR Deutschland, soweit diese Mitglieder sind. Er setzt sich zusammen aus Vereinen, die Prüfungen nach den Ordnungen des Verbandes veranstalten, Zuchtvereinen sowie assoziierten Vereinen des Auslandes.
Dem JGHV gehören zur Zeit 321 Vereine bzw. Verbände an :

115 Jagdgebrauchshundvereine
121 Zuchtvereine und – verbände für kontinentale Vorstehhunde
25 Spezialzuchtvereine
40 Kreisgruppen oder Kreisjägerschaften der LJV
16 Landesjagdverbände
4 assoziierte Vereine des Auslandes


Organe des Verbandes sind die Hauptversammlung, das Präsidium, das erweiterte Präsidium, das Verbandsgericht und die Stammbuchkommission.

Der JGHV geht davon aus, aß ohne einen brauchbaren Jagdhund eine waidgerechte Jagdausübung aus jagdethischen (tierschutzgerechten) und jagdwirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Satzungsgemäß hat er sich deshalb die Aufgabe gestellt, alle Vereine zusammenzuschließen, die durch Prüfung, Zucht, belehrende Tätigkeit für die Beschaffung brauchbarer Jagdhunde sorgen und damit dem waidgerechten Jagen dienen sollen.
Diese vom Verbandszweck bestimmten Ziele versucht der JGHV auf verschiedenen Wegen zu erreichen.
stammbuch 1 Im Vordergrund steht die Festsetzung gemeinsamer Prüfungsordnungen und Richtlinien für das Heranbilden und Ernennen der Verbandsrichter sowie die Führung des Deutschen Gebrauchshundstammbuches (DGStB) als Leistungsstammbuch.
Die Prüfungsordnungen des Verbandes dienen sowohl züchterischen Zwecken als auch der Feststellung, ob ein Jagdhund ein ganz bestimmtes Leistungsniveau erreicht hat.
Das DGStB als Leistungsstammbuch ist eine in der Welt einmalige Institution. Bei keiner Tierart besteht ein so langer und vollständiger Nachweis über die auf Prüfungen erbrachten Leistungen, wie sie für die Jagdhunde in Deutschland im DGStB niedergelegt worden sind. Nach mehrfachem Verlagswechsel ging das Eigentumsrecht an dem DGStB 1906 in die Hände des JGHV über. Mittlerweile enthält der jährlich erscheinende umfangreiche Band die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen, die nach den Prüfungsordnungen des JGHV und der dem JGHV angeschlossenen einzelnen Zuchtvereine abgehalten werden. Darüber hinaus enthält er eine statistische Zusammenstellung der Zuchtprüfungen sowie die Niederschrift der Hauptversammlungen, die Texte der Prüfungsordnungen, die Namen der Träger von Ehrengaben und einen Bildteil.

 

ehrenpreis 1Der JGHV verleiht Auszeichnungen (Ehrengaben) an verdiente Vereine, Züchter und Führer. Auf den meisten der Ehrengaben ist der sog. "Sperlingshund" dargestellt.
Das Abbild des einen Fuchs apportierenden DK-Rüden ist wohl allen Jagdgebrauchshundleuten bekannt und eine Art Wahrzeichen für das Deutsche Jagdgebrauchshunde- wesen geworden. Entstanden ist der "Sperlingshund" nach einer Zeichnung des Hundemalers Professor Sperling. Nach ihr wurde im Jahre 1926 eine Bronzestatuette geschaffen. Das Abbild des Sperlingshundes ist beim deutschen Patentamt in München für den JGHV urheberrechtlich geschützt.

 

Weitere Einzelheiten über die Geschichte des JGHV und vieles Andere um den Jagdgebrauchshund können Sie dem Buch

Heinrich Uhde  - "Das Jagdgebrauchshundewesen"

entnehmen.

Das Jagdgebrauchshundwesen

Das Buch ist erhältlich per Nachnahme oder gegen Vorkasse in Form eines Verrechnungsschecks über EUR 49,95
bei der Geschäftsstelle des JGHV, Triftstraße 22, 37327 Leinefelde-Worbis.

 

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Jagdgebrauchshundverband e.V.
Triftstraße 22
37327 Leinefelde-Worbis

Registergericht Bonn VR3209

Vertreten durch:

Karl Walch (Präsident),
Friedhelm Röttgen (Vizepräsident)

Kontakt:

Telefon: 03605/5461697
Telefax: 03605/5461698
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