Am 22.11. fand die jährliche Schulung der vom JGHV empfohlenen kynologischen Sachverständigen statt. 50 Teilnehmer hatten dem plötzlichen Wintereinbruch getrotzt und waren nach Keulos, nahe Fulda angreist.
Die Schulung wurde auch in diesem Jahr in zwei Unterrichtsblöcke geteilt. Im ersten Part wurden von unsem Justitiar, Herrn Olaf Bruns die gesetzlichen Grundlagen erleutert. Auch die Struktur und die Schwerpunkte eines Gutachtens wurden vorgestellt.


Nach der Mittagspause ging es dann zur Praxis. Herr Wischmeyer übernahm diesen schwierigen Teil. Schwierig deshalb, weil der Wert eines Jagdhundes auch von den kompetenten Teilnehmen sehr unterschiedlich bemessen wurde. Es entstand eine rege Diskussion über den Wert eines Jagdhundes, die Aufschläge für Prüfungen und Leistungszeichen, sowie die Abschreibung unserer Jagdgefährten.
Als Fazit der Veranstaltung habe ich mitgenommen, dass eine pauschale Beurteilung niemals möglich sein wird. Bei der Bewertung durch einen kynologischen Sachverständigen kann sich das Gutachen immer nur auf den Einzelfall beziehen. Die tabellarisch ermittelten Werte können nur als grober Richtwert dienen.

Friedhelm Röttgen