Keine Frühjahrsprüfungen vom 1. bis zum 5. April!

Nach dem Willen der Regierung wird es über Ostern einen strengeren Lockdown geben. Vom Gründonnerstag, 1. April bis zum Ostermontag, 5. April soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben so heruntergefahren werden, wie noch nie zuvor in der Krise. Alle Aktivitäten, die nicht an diesen Tagen sein müssen, sind zu verschieben. Die Regierung erhofft sich, durch diesen konsequenten Lockdown über 5 Tage ein Ausbremsen der Corona-Welle.

Das Präsidium des JGHV hat sich am 23.03.2021, vor dem Hintergrund der laufenden Frühjahrsprüfungen, intensiv mit den Forderungen der Regierung auseinandergesetzt. Das Präsidium kommt nach Würdigung der verschiedensten Punkte zum Ergebnis, dass in diesem begrenzten Zeitraum das Abhalten von Frühjahrsprüfungen gesell-schaftspolitisch nicht zu vertreten ist, und dies selbst dann, wenn es erlaubt wäre.

Trotz, oder vielleicht gerade wegen der ungeheueren Bedeutung der Frühjahrs-prüfungen für die Zucht brauchbarer Jagdgebrauchshunde, empfiehlt das JGHV-Präsidium daher zwischen Gründonnerstag und Ostermontag keine Prüfungen durchzuführen. Dieser Aufruf geht selbstverständlich auch an die Spezialzuchtvereine in unserem Verband.

Das Stammbuchamt des JGHV wird die Verschiebung (Vorverlegung oder Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt im April) der für diesen Zeitraum gemeldeten Prüfungen problemlos bewilligen. Eine kurze Infomail an unsere Stammbuchführerin, Frau Dornig genügt.

Getragen wird diese Präsidiumsentscheidung u.a. auch von der Hoffnung und dem Vertrauen, dass es im verbleibenden Zeitfenster möglich ist, mit dem bestehenden Hygienekonzept des JGHV die noch ausstehenden Prüfungen durchzuführen.

Schwaigern, den 23.März 2021                        Karl Walch, Präsident des JGHV e.V.

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