Muster - Verfahrensvorschrift
Prüfungen und Lehrgänge in Coronazeiten.

Viele Vereine, Prüfungsleiter und Leiter von Ausbildungslehrgängen sind verunsichert. Die Prüfungsordnungen sind klar, aber wie gestalte ich das Umfeld der Prüfung? Wie stelle ich als Veranstalter sicher, dass für die Gesundheit von Richtern, Revierführern, Lehrgangsleitern und Hundeführern gleichermaßen vorgesorgt ist? Wie dokumentiere ich mein Hygienekonzept, was kann ich im Zweifelsfall der Gesundheitsbehörde vorlegen und wie komme ich insgesamt meiner Verantwortung als Veranstalter nach?


Der Pfälzische Jagdgebrauchshundverein e.V. hat eine entsprechende Verfahrensvorschrift für seine Prüfungen und Lehrgänge entwickelt und u.a. auf der VSwP – Pfälzerwald bereits auf Praxistauglichkeit überprüft.
Keiner muss das Rad ein zweites Mal erfinden und so dient die abgedruckte Version als Gedankenanstoß, aber bei Bedarf auch als Kopiervorlage, die je nach Bundesland und örtlichen Verhältnissen angepasst werden kann, frei nach dem Motto:
Keiner muss – jeder kann!
Ganz, ganz herzlichen Dank an die Vorstandschaft des „Pfälzischen“ für die geleistete Arbeit!

Zeitgleich mit dem Erscheinen im Verbandsorgan, veröffentlicht der JGHV das untenstehende Entwurfsmuster auf seiner Homepage, so dass jeder Verein im Bedarfsfall den Text für sich, ganz oder in Teilen nutzen kann. Copy and paste, oder auf gut deutsch: kopieren und einfügen!
 
I. Anwendungsbereich
Bei der Durchführung von Jagdgebrauchshunde-Vorbereitungslehrgängen sowie Jagdgebrauchshunde-Prüfungen gem. Verbandszuchtprüfung (VZPO), Notlösung Spurarbeit Corona 2020, Verbands-gebrauchsprüfung (VGPO), Bringtreue-Prüfung (Btr) und Verbandsschweißprüfung (VSwPO) gelten bis auf weitere Revision die in dieser Verfahrensvorschrift enthaltenen Richtlinien zur jeweils aktuell gültigen Corona-Verordnung des einzelnen Bundeslandes. Diese Verfahrensvorschrift ist dahingehend gestaltet, dass sie auch den vorangegangenen, verschärften Verordnungen entspricht. Sollten in zukünftigen Bestimmungen der Länder weitere Lockerungen vorgesehen werden, können diese durch Revision dieser Verfahrensvorschrift berücksichtigt werden.

II. Prüfungsorgane
Verantwortlich für die Herausgabe, die Revision und die Durchsetzung dieser Verfahrensvorschrift ist der unterzeichnende Mitgliedsverein des JGHV.
Im Rahmen der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen und Prüfungen delegiert der Verein das Sicherstellen dieser Verfahrensvorschrift an
1. Bei der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen an den jeweiligen Leiter.
2. Bei der Durchführung der Notlösung Spurarbeit Corona 2020, Herbstzuchtprüfung, Bringtreue-Prüfung oder Verbandsgebrauchsprüfung an den Prüfungsleiter (PL) der Prüfung und den Richterobmann/frau (RO) der unterschiedlichen Prüfungsgruppen.
3. Bei Prüfungen, die in Suchengemeinschaft abgehalten werden an den Prüfungsleiter.

III. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verfahrensvorschrift tritt ab dem ………………. 2020 in Kraft.
Durch das Inkrafttreten dieser Verfahrensvorschrift wird keine andere Verfahrensvorschrift außer Kraft gesetzt.

...................................., den 10. Juli 2020
Der Vorsitzende des ......................................

Richtlinien
1. Unterabschnitt: Grundsätze


Nr. 1 Allgemeine Grundsätze
(1) Durch die Durchführung des Lehrgangs- und Prüfungswesens darf es zu keinem zusätzlichen Ansteckungsrisiko der Teilnehmer kommen. Weiterhin ist auf die derzeitige Wahrnehmungslage der Öffentlichkeit Rücksicht zu nehmen. Alle gesetzlichen Sicherheitsrichtlinien sind einzuhalten.
(2) Diese Richtlinien sind anzuwenden, soweit Ihnen nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Sie sind auf den Regelfall abgestellt. In besonderen Fällen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle akuter Gefährdungen, kann von Ihnen abgewichen werden.


Nr. 2 Grundsätzliche Ge- und Verbote
(1) Vor, nach und während des Lehrgangs- oder Prüfungsgeschehens sind Treffen in geschlossenen Räumen grundsätzlich nicht erlaubt.
(2) Das übliche Treffen vor und nach einer Prüfung im Suchenlokal entfällt.
(3) Unter den gegebenen Einschränkungen wird auf sonstiges Rahmenprogramm verzichtet.
(4) Anreise zum Lehrgang oder zur Prüfung und Fahrten im Rahmen des Lehrgangs bzw. der Prüfung
a) Jeder Teilnehmer muss stets mit seinem eigenen Fahrzeug zur Übung oder Prüfung fahren. Fahrgemeinschaften, seien sie zum Treffpunkt oder vor Ort organisiert, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
b) Eine Ausnahme bilden Teilnehmer, die aus einem gemeinsamen Haushalt stammen.
(5) In keiner Situation darf ein Mindestabstand der Teilnehmer von Lehrgängen und Prüfungen von 2 m unterschritten werden. Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer, die nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen.
(6) Revierteile in unmittelbarer Ortsnähe oder Revierteile mit erheblichem Publikumsverkehr sind als ungeeignet einzustufen und sollten nur genutzt werden, sofern keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist. 
(7) Sofern eine von der Bundesregierung empfohlene und freigegebene App zum Tracken von Kontakten verfügbar ist, empfehlen wir jedem Teilnehmer, diese App auch aktiviert zu haben.
(8) Teilnehmerzahlen bei Lehrgängen und Prüfungen
(a) Bei Lehrgängen obliegt die Entscheidung über die Anzahl der teilnehmenden Hundeführer beim Lehrgangsleiter (LL). Dieser hat sicherzustellen, dass während der Lehrgänge die Richtlinien dieser Verfahrensvorschrift mit der durch ihn zugelassenen Teilnehmerzahl eingehalten werden kann.
(b) Bei Prüfungen ist die Teilnehmerzahl gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung des JGHV begrenzt. Es steht dem ausrichtenden Verein frei, die Anzahl der zu prüfenden Hunde zugunsten der Sicherheit aller Teilnehmer weiter zu verringern.
(c) Weitere Personen, z.B. Angehörige von Teilnehmern, Mitglieder von Jagdschulen oder sonstige Interessenten sind auf Übungen und Prüfungen ausdrücklich nicht zugelassen.
(d) Eine Ausnahme bildet hierbei der jeweilige Revierkundige.
Die Anwesenheit des Revierkundigen bei Lehrgängen und Prüfungen unter Einhaltung dieser Richtlinien ist statthaft.
2. Unterabschnitt: Vorgaben
Nr. 1 Übermittlung von Dokumenten
(1) Alle Dokumente, die für die Anmeldung bei einem Lehrgang oder einer Prüfung notwendig sind, müssen dem Prüfungsleiter rechtzeitig vor dem Lehrgangs-/Prüfungsbeginn in elektronischer Form zur Prüfung zugesendet werden. Dies betrifft insbesondere Dokumente, wie z.B. einen gültigen Jagdschein, Impfnachweis und Ahnentafel des zu prüfenden Hundes.
(2) Jeder Teilnehmer erhält die aktuelle Fassung dieser Verfahrensvorschrift vorab und muss seine Kenntnisnahme auf dem Begleitschreiben mit Unterschrift bestätigen.
(3) Jeweils erforderliche Dokumente wie das Original des unterschriebene Begleitschreibens, die Ahnentafel, Jagdschein und Impfausweis sind zu Beginn des ersten Lehrgangs- bzw. Prüfungstages dem Prüfungsleiter unaufgefordert in einem Umschlag zu übergeben.
(4) Sollten im Rahmen des Lehrgangs- bzw. Prüfungswesens weitere Dokumente ausgehändigt werden müssen, z.B. Prüfungszeugnisse, so ist die Übergabe elektronisch oder per Post zu hand-haben.
Nr. 2 Die Rolle des Richterobmanns, Lehrgangs- bzw. Prüfungsleiters
(1) Der RO, LL- bzw. PL hat während des Lehrgangs oder der Prüfung die Verantwortung über die Einhaltung dieser Verfahrensvorschrift und Prüfungsordnungen.
(2) Der RO, LL- bzw. PL ist weisungsbefugt und kann Teilnehmer vor und während der Durchführung von der Teilnahme, bei nicht Beachtung dieser Verfahrensvorschrift, ausschließen. Diese Entscheidung muss sofort umgesetzt und kann nicht angefochten werden.
(3) Der RO, LL bzw. PL wird jeweils vor einem Lehrgangs- oder Prüfungsbeginn speziell im Hinblick auf die tagesaktuellen, gesetzlichen Rahmenbedingungen eingewiesen. Diese Einweisung erfolgt durch den ausrichtenden Verein.
(4)bBei Vorbereitungslehrgängen muss der Lehrgangsleiter für jeden Lehrgangstag eine Teilnehmerliste mit Datum führen.

Nr. 3 Verhaltensrichtlinien während und nach der Prüfung
(1) Die Begrüßung, Richtersitzung und Einweisung der Teilnehmer zu dieser Verfahrensvorschrift finden im Freien durch den RO, Lehrgangs- bzw. Prüfungsleiter statt. Auf den Mindestabstand ist zu achten.
(2) Bei der Überprüfung der Identität sowie der Kontrolle auf körperliche Mängel des Hundes gilt: Der Hund ist abzulegen und der Hundeführer tritt zurück, um Mindestabstand herzustellen (falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder die PO ein anderes Verfahren vorschreibt, ist seitens Hundeführer und Kontrolleur jeweils eine Maske zu tragen).  Der Prüfungsleiter bzw. Richter-obmann überprüft dann den Identitäts-Chip, Gebiss, Augen und beim Rüden den Hoden. Sobald der Hund geprüft wurde und der Verbandsrichter sich entfernt hat, kann der Hund wieder vom Hunde-führer abgeholt werden.
(3) Bei allen sonstigen Prüfungsfächern ist wiederum diese Verfahrensvorschrift, explizit die Einhalt-ung des Mindestabstandes, zu beachten.
(4) Die Beratung der Richtergruppe findet unter Einhaltung des Mindestabstandes im Revier statt, sobald die Richtergruppe entsprechende Feststellungen untereinander abgestimmt hat, wird durch den RO oder einen von ihm beauftragten Richter eine Darstellung und vorläufige Wertung gegenüber dem Hundeführer und der Prüfungsgruppe unter Einhaltung des Mindestabstandes gegeben.
(5) Die Erstellung der Prüfungszeugnisse, Eintragung in die Ahnentafel findet durch den PL ohne Hundeführer statt.
(6) Die finalen Prüfungszeugnisse und original Ahnentafeln werden per Post an die Hundeführer gesendet.
3. Unterabschnitt: Verstöße
Nr. 1 Verstöße gegen diese Verfahrensvorschrift
(1) Den Handlungsanweisungen des Richterobmanns, Lehrgangs- oder Prüfungsleiters zur Umsetzung der in dieser
Richtlinie beschriebenen Verhaltensregeln ist ausnahmslos Folge zu leisten, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.
(2) Verstöße gegen diese Verfahrensvorschrift führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Lehrgang bzw. der Prüfung.
4. Unterabschnitt: Abschließende Bemerkungen
Durch diese Verfahrensvorschrift möchten wir auch unter den aktuellen und ggf. anhaltenden Einschränkungen durch das Corona-Virus die Fortführung unserer Aufgaben im Hinblick auf das Prüfungswesen ermöglichen. Es wurden die derzeitigen, unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Lockerungen durch neue gesetzliche Bestimmungen, können durch eine Revision dieser Verfahrensvorschrift berücksichtigt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um die Gültigkeit dieser Verfahrensvorschrift zu gewährleisten. Nur durch eine weitere Verschärfung Bestimmungen (z.B. durch ein allgemeines Ausgangsverbot aller Bürger) würde diese Verfahrensvorschrift nichtig werden. Das nachfolgende Begleitschreiben ist ausgefüllt und unterschrieben dem zuständigen Richterobmann, Prüfungs- bzw. Lehrgangsleiters spätestens am Tag der Prüfung (bei Lehrgängen am ersten Lehrgangstag) unaufgefordert im Original unter Beachtung aller geltenden Richtlinien auszuhändigen.
Eine Zusendung vorab per Post ist statthaft und erwünscht. In diesem Fall entfällt die weitere Vor-lage.
Eine Zusendung vorab in elektronischer Form ist ebenfalls statthaft, in diesem Fall ist jedoch am ersten Lehrgangs- bzw. Prüfungstag das unterschriebene Originaldokument vorzulegen. Sollte dem Richterobmann, Prüfungs- bzw. Lehrgangsleiter das ausgefüllte Begleitschreiben eines Teilnehmers nicht spätestens am Tag der Übung oder Prüfung vorliegen, so ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
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Begleitschreiben

Mit meiner Unterschrift auf diesem Begleitschreiben bestätige ich,
.....................................................................................................................................(Vor-und Zuname),
dass ich die Verfahrensvorschrift des .....................................................(Name des Vereines) vom ……………………. 2020 zur aktuellen Durchführung von Ausbildungslehrgängen und Prüfungen im Jagdgebrauchshundewesen zur Kenntnis genommen habe.
Es ist mir bewusst, dass die Entscheidung des Richterobmanns, Prüfungs- bzw. Lehrgangsleiters über die Ausführung dieser Verfahrensvorschrift bindend und nicht anfechtbar ist. Die Nichtbeachtung der o.g. Verfahrensvorschrift hat den sofortigen Ausschluss von dem Lehrgang bzw. der Prüfung zur Folge.
Darüber hinaus bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich zum Zeitpunkt eines jeden Lehrgangstages bzw. des Prüfungsbeginns, zu dem ich erscheine, frei von Symptomen wie Fieber, Husten oder anderer Erkrankungen der Lunge und Atemwege bin.
Mir ist bewusst, dass ich mit entsprechenden Symptomen keinesfalls an einer Übung oder Prüfung teilnehmen darf, auch nicht unter den in dieser Verfahrensvorschrift geregelten Richtlinien.
Sollte während des Vorbereitungslehrgangs bei mir eine positive Erkrankung durch den COVID-19 Virus festgestellt werden, werde ich dies dem Lehrgangsleiter umgehend mitteilen, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. 

Zur Kenntnis genommen:
.............................................................................................................................................................................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift