Handlungsempfehlungen der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter zum Gatterübungsbetrieb in Zeiten der Corona - Pandemie

Grundlage für jegliche Aktivitäten an oder in den Schwarzwildgattern sind die behördlichen Vorgaben auf Bundes- und Landesebene, sowie die Allgemein-verfügungen der Landkreise, die einer permanenten Anpassung unterliegen. Nachzulesen unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724.

 

Die Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter empfiehlt, die Schwarzwildgatter nicht gänzlich für den Übungsbetrieb zu schließen. Die Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter unterstützt ausdrücklich die Vorgehensweise des JGHV auf die Frühjahrsprüfungen zu verzichten. Das betrifft aktuell auch die Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen der Länder und die Vergabe von Leistungszeichen in Schwarzwildgattern.

Fast alle deutschen Bundesländer sind mit mindestens einem anerkannten zertifizierten Schwarzwildgatter ausgestattet. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass die länderübergreifende Nutzung der Gatter weitestgehend eingeschränkt wird. Gattertourismus ist konsequent zu unterbinden!

Unter Berücksichtigung folgender Hinweise kann regional der Gatterbetrieb aufrechterhalten, beziehungsweise wieder aufgenommen werden:

Der Einsatz als Gattermeister/Übungsleiter soll freiwillig mit dokumentiertem Haftungsausschluss gegenüber dem Betreiber erfolgen. Gatterpersonal, das zur „Risikogruppe“ (Alter, Vorerkrankungen) zählt, sollte zum Selbstschutz möglichst nicht zum Einsatz kommen. Die Haftverzichtserklärungen der Hundeführer sollten bezüglich der Verhaltensregeln zum Corona - Virus ergänzt werden (Link siehe oben).

Die Gatter, bei denen die Anmeldung der Hundeführer bereits online erfolgt, können vor Abschluss des Anmeldevorganges neben den Datenschutzhinweisen, der Gatterordnung auch den Belehrungstext zum Corona - Virus hinterlegen. Bei diesem Verfahrensweg, hat der Gattermeister alle notwendigen Angaben zum Hund und Hundeführer und kann sich ausschließlich auf den praktischen Ablauf konzentrieren. Die manuellen Eintragungen im Gatterbuch und die Unterschriftsleistung können in diesem Fall unterbleiben. Auch die Überweisung des Beitrages kann online erfolgen. Ein Beispiel für diesen Verfahrensweg finden Sie unter www.jgv-ohv-um.de oder

www.ljv-sachsen.de/schwarzwildgatter

Für die Gatter, die über diese Möglichkeiten nicht verfügen, und diese auch nicht zeitnah einrichten können, empfehlen wir folgenden Verfahrensweg:

  • Die Einladung der Hundeführer sollte zeitlich gestaffelt, etwa im 20 Minuten-Takt erfolgen.
  • Je Übungsgatter reduziert, besser 4 als 6 Teilnehmer täglich, an maximal 3 Wochentagen.
  • Die individuelle Belehrung sollte sich auf das absolut notwendige Maß beschränken, aber in jedem Fall die Haftungsverzichtserklärung beinhalten, welche durch Unterschrift (eigener Stift!) quittiert wird.
  • Die Belehrung findet nicht in geschlossenen Räumen statt.
  • Die Eintragungen im Gatterbuch nimmt ausschließlich der Gattermeister/Übungsleiter vor. Er lässt sich die Dokumente (Impfpass, Jagdschein, Ahnentafel) kontaktlos vorzeigen.
  • Die Chipnummer muss in diesen Zeiten im normalen Übungsbetrieb nicht zwingend ausgelesen werden.
  • Brauchbarkeitsprüfungen der Länder werden analog den Empfehlungen des JGHV für die Rassezuchtvereine, in den Gattern bis auf Widerruf ausgesetzt. Dies betrifft auch die Vergabe von Leistungszeichen.
  • Es werden keine Gruppenübungstage veranstaltet, die Arbeit erfolgt ausschließlich individuell.
  • Es werden vorsorglich keine Besucher und Begleitpersonen zugelassen, weder im, noch außerhalb des Gatters.
  • Wahlweise kann Desinfektionsmittel bzw. Kanister mit Wasser und Seife bereitgestellt werden.
  • Am Ende einer Übung erfolgen keine umfangreichen Auswertungen. Es sollte sich auf wesentliche Hinweise bezüglich der Entwicklung des Hundes beschränkt werden.
  • Sicherheitsabstand zwischen den Teilnehmern einfordern (2m)! Gegebenenfalls Mundschutz tragen.

Die Schwarzwildgatter sind neben der wichtigen Einarbeitung der Hunde, eine kleine, aber sehr effektive Möglichkeit der Isolation und der „Coronadepression“ zu entrinnen. Gehen wir behutsam und vor allem verantwortungsbewusst mit dieser Gelegenheit um. Kommt es zu Ordnungswidrigkeiten und/oder Strafanzeigen wegen Fehlverhaltens, können die Auswirkungen nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte Jagdgebrauchshundesache, über die Zeit der Pandemie hinaus, fatal sein.

Der Vorstand der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter wünscht Ihnen Weidmannsheil und ein gesundes Fortkommen. 

1.Vors.der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter

Maik Weingärtner