Durch Erlass des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind die Jäger bei der Jagdausübung von allen Ausgangsbeschränkungen ausgenommen.

/Schreiben_513_an_Verbände_wg._Ausnahmeregelung_Corona_endg._unterschrieben

Schreiben_des_BMI_wg._Ausnahmeregelung_Jäger_Corona_v._06.04.2020