Sachkundenachweise 15. März 2020

Die Lage zum neuartigen Coronavirus ist derart dynamisch, dass inzwischen selbst der Prüfungstermin zum Sachkundenachweis kritisch überdacht werden musste. Aktuell fordert uns die Politik auf, jegliche gemeinsame Aktivität in geschlossenen Räumen, auch mit Gruppen unter 100 Personen, kritisch zu hinterfragen und stets eine sorgfältige Risikoabwägung vorzunehmen.

Beim Sachkundenachweis sind es jeweils Personengruppen unter 30 Personen und die Sitzabstände sind aufgrund der Prüfungssituation vergrößert. Dies reduziert die Risikosituation deutlich. Das Präsidium des JGHV hat sich nach eingehender Risikoabwägung daher entschlossen, die Sachkundenachweise grundsätzlich wie geplant durchzuführen. Dennoch bleibt es eine gemeinsame Veranstaltung in geschlossenen Räumen.

Die Prüfungsteilnehmer können frei entscheiden, ob sie zur Prüfung am 15.03.2020  antreten oder nicht. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Eine Teilnahme am zweiten Termin im Herbst ist problemlos möglich. Die Anmeldegebühr wird angerechnet und eine möglicherweise erforderliche Fristverlängerung wird unbürokratisch gewährt.

Unsere auf ganz Deutschland verteilten sieben Prüfergruppen sind informiert und am Prüfungstag vor Ort.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung.

Präsidium des JGHV e.V.

P.S.: In den nächsten Tagen werden wir Hinweise zur Durchführung von Frühjahrsprüfungen veröffentlichen. Bitte lesen Sie hierzu unsere Hinweise auf unserer Homepage und bei Facebook. Sehen Sie bitte bis dahin davon ab, die Mitglieder des Präsidiums, die Geschäftsstelle und das Stammbuchamt mit Einzelfragen zu „bombardieren“. Vielen Dank!