Auf einer HZP jault ein Hund ständig und gibt Laut, wenn andere Hunde suchen. Während einer Prüfungspause winselt er ebenfalls fortwährend.
Die Richter nehmen dies zur Kenntnis und vermerken diese Verhalten mit der Anmerkung „temperamentvoll" im Prüfungszeugnis.
Frage:
Ist dieser Vermerk korrekt?

Auf einer VSwP Anfang Mai wird dem Hundeführer vom Richterobmann der Gruppe, vom Standplatzbruch aus, die ungefähre Lage des Anschusses und die Fluchtrichtung beschrieben. Das Quadrat in dem der Anschuss auf einer Äsungsfläche auf einer Waldlichtung liegt, beschreibt eine Fläche von 30 x 30 Metern und ist an seinen Ecken mit gelbem Markierungsband deutlich markiert. Der Führer sucht mit seinem Hund am langen Riemen vor. An einer jungen Lärche am Rande der Wildäsungsfläche und des beschriebenen Quadrates meldet der Hundeführer die dort gefundene Plätz- und Fegestelle eines Rehbockes als Anschuss, die dort gefundenen Haare meldet er als Schnitthaare und sucht nun mit seinem Hund intensiv nach dem Abgang des Fährtenverlaufes. Ein Richter der Gruppe ist der Meinung, man müsste den Führer davon in Kenntnis setzen, dass dies nicht der Anschuss sei, damit er noch innerhalb der, von der PO vorgegebenen Zeit von einer Viertelstunde, den tatsächlichen Anschuss oder den Fährtenverlauf findet.

Frage:
Ist die Auffassung des Richters korrekt?

Ein Prüfungsverein führt in Arbeitsgemeinschaft mit einem regionalen Kurzhaarverein an einem Tag eine HZP ohne Spur und eine Solms durch. Gemeldet sind insgesamt 6 Hunde, davon 4 für die Solms und 2 für die HZP o.Sp. Das zur Verfügung stehende Revier ist sehr gut mit Flugwild besetzt. Zur Vereinfachung der Organisation und aus Kostengründen fasst der Prüfungsleiter die gemeldeten Hunde in einer Gruppe zusammen.

Frage:
Ist diese Vorgehensweise zulässig?

Eine Woche vor der Verbandsstöberprüfung bricht sich ein Hundeführer, der seinen Hund gemeldet hat, das Bein. Er informiert den Suchenleiter und teilt ihm telefonisch mit, dass seine Frau, die selbst nicht über einen Jagdschein verfügt, den Hund auf der Prüfung vorstellen wird, da er nicht führen kann. Der Prüfungsleiter erkennt eine Ausnahme und lässt der Frau des Hundeführers die Einladung zur Prüfung per Post zukommen- Als die Ehefrau am Prüfungsmorgen erscheint, weigern sich zwei Verbandsrichter das Gespann zu richten, da die Hundeführerin keinen Jagdschein hat.

Frage:
Ist die Auffassung der beiden Richter korrekt?

Anlässlich einer Bringtreueprüfung stellt der ausrichtende Verein die Füchse. Sechs Hunde sind gemeldet, alle sechs Hunde erscheinen am Prüfungstag. Die Hundeführer sollen ihre Hunde von einer Forststrasse aus zum Stöbern in eine Dickung schnallen. Auf der Rückseite der etwa 100 Meter tiefen Dickung haben die Richter zehn (!) Füchse im Abstand von 50 Metern entlang einer am Dickungsrand verlaufenden Rückegasse ausgelegt. Bei Prüfungsbeginn beziehen 2 Richter auf einer Kanzel inmitten dieser Rückegasse Position. Sie können alle Füchse mit dem Fernglas einsehen.

Frage:
Ist diese Vorgehensweise richtig?