Am 08.08.2017 fand im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn ein Fachgespräch zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) statt. Eingeladen waren Vertreter der Verbände, die mit dieser Seuche belastet werden können, so auch der Jagdgebrauchshundverband als Vertreter der Jagdhundeführer. Der JGHV war durch die Herren Horstkötter, Schafberg und Röttgen vertreten.
Seit 2007 breitet sich die ASP von Georgien Richtung Westen aus und sie ist aktuell nur noch 300km von der deutschen Grenze entfernt. Die Verbreitung des Virus erfolgt hauptsächlich durch Kontakt der Schweine untereinander, über den Handel und über kontaminierte Gegenstände.

Durch EU-Verordnungen und -Durchführungsbeschlüsse, sowie durch nationales Recht ist Deutschland auf die Eindämmung der Seuche theoretisch gut vorbereitet. Von den Teilnehmern wurden Defizite bei der Vorbereitung der praktischen Maßnahmen vor Ort angemahnt. Auch von Seiten des Ministeriums wurden „Baustellen“ bei der Vorbereitung eingeräumt.

In gefährdeten Gebieten sind folgende Maßnahmen geplant:
-vollständiges Jagdverbot für mindestens 21 Tage
-intensive Fallwildsuche
-Probenentnahme auch beim Fallwild, fotografieren der Fundstellen
-Unverzügliche Information der zuständigen Behörden
-Einrichten von Sammelstellen
-unschädliche Beseitigung von toten Wildschweinen ausschließlich über Sammelstellen
-Verbot der Freilandhaltung von Hausschweinen
-Verbot Grünfütter aus gefährdeten Gebieten an Hausschweine zu verfüttern
-Leinenpflicht für Hunde.
In den Pufferzonen sind weitere Maßnahmen geplant. Als Pufferzone wird ein Ring von 50-100km um den Ausbruch der Seuche bezeichnet.
-Tötung des Großteils der Wildschweinpopulation. (min. 80-90%)
-Bergung erlegter Wildschweine
-Intensive Fallwildsuche
-Probenentnahme und Fotografieren von jedem tot gefundenen Wildschwein
-Unverzügliche Information an die zuständige Behörde
-Unschädliche Entsorgung der Tierkörper
-Überprüfung der Biosicherheit aller Freihaltungen
-Verbot Grünfutter aus gefährdeten Gebieten an Hausschweine zu verfüttern
-Leinenpflicht für Hunde

Zur Biosicherheit wurden nachfolgende Punkte aufgeführt:
-Kontamination von Jagdausrüstung, Jagdhunden, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen vermeiden, bzw. beseitigen.
-Kleidung nach Kontakt zu toten Wildschweinen wechseln und bei mindestens 40 Grad waschen, Schuhwerk vor Verlassen des Reviers wechseln und unverzüglich reinigen und desinfizieren.
-Zentrale Aufbruchplätze bei Drückjagden einrichten und nach Nutzung desinfizieren.
-Unschädliche Beseitigung von Aufbrüchen (nicht im Wald)
-Sicherstellen, dass Mülltonnen im gesamten Gebiet - vor allem an öffentlichen Plätzen – kippsicher sind.
Beim Bergen und Entsorgen von totem Wild ist zu beachten:
-Schutzkleidung tragen
-Ortung und Kennzeichnung der Tierkörperreste
-Tierkörper auslaufsicher verpacken
-Desinfektion der Fundstellen
-Kennzeichnen der Fundstellen.

Die anschließende Diskussion sprengte auf Grund der vielen offenen ungeklärten Maßnahmen den vorgegebenen Zeitrahmen, deshalb wurde angeregt, die Fragen der Verbände dem Ministerium schriftlich nachzureichen.
Senden Sie mir bitte Ihre Fragen innerhalb der nächsten vier Wochen, - bitte nur die, die unseren Jagdhund bei der Jagdausübung im Seuchengebiet betreffen – möglichst in wenigen Sätzen per Mail zu. (roettgen@jghv.de)
Ich werde die Fragen sammeln und an das Ministerium weiterleiten. Unser Ziel sollte es sein, frühzeitig vor Ausbruch der ASP unsere Kompetenz einzubringen und somit bei der Bekämpfung der Seuche einen positiven Beitrag zu leisten.
Weitere Information zur Afrikanischen Schweinepest und Karten über die aktuelle Ausbreitung der Seuche finden Sie unter www.fli.de, der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts.

Friedhelm Röttgen