Anlässlich einer HZP überprüfen die Richter die Schussfestigkeit am Wasser und werfen hierzu die tote Ente weit auf das offene Wasser. Der Hund nimmt das Wasser freudig an und schwimmt in Richtung der Ente, Als der Hund auf halber Strecke zwischen Ufer und Ente schwimmt, schießt der Führer unmittelbar neben die Ente. Der Rüde zeigt keinerlei ängstliche Reaktion, greift die Ente und schwimmt mit ihr in Richtung der anderen Uferseite. Dort angekommen steigt er aus, blickt kurz zurück und läuft dann freudig über Land zurück zum Führer, setzt sich und gibt korrekt aus. In der folgenden Besprechung der Arbeit vertritt ein Richter die Auffassung, dass das Prädikat der Bringleistung gemindert werden muss, da der Hund mit der Ente nicht den direkten Weg zurück über das Wasser gewählt hat.

Frage:
Ist die Auffassung des Richters korrekt?
Antwort:
Die Frage ist zu verneinen!
Ob der Hund am Wasser mit der Ente auf dem direkten Weg zum Führer kommt oder auf dem schnellstmöglichen Landweg ist gleichgültig, solange der Hund freudig und ohne weitere Umwege bringt.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.07.2017