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Eine Hundeführerin hat ihren Hund zur VPS mit Fuchsschleppe gemeldet, trotz dreimaligem Ansetzen auf der Schleppspur bringt der Rüde den gefundenen Fuchs nicht. Da die Fuchsschleppe auf der VPS ein Wahlfach ist, entscheidet die Richtergruppe den Hund weiter zu prüfen und die Prüfung als VPS ohne Fuchs (VPS o. Fuchs) laufen zu lassen. Schließlich, so der Richterobmann, seien Verbellen und Verweisen auf der VPS auch Wahlfächer und ein Ungenügend bei einem Wahlfach sei schließlich kein Grund für ein Nichtbestehen der Prüfung.

Frage:
Ist die Auffassung der Richtergruppe korrekt?

 Antwort:
Nein! Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs sind auf der VPS Wahlfächer. Ist ein Hund dazu gemeldet, werden sie zu Pflichtfächern.
Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs sind im o.a. Beispiel mit Ungenügend zu bewerten. Der Hund kann die Prüfung nicht bestehen.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.02.2016