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Auf einer VGP hat ein Hund bei der Suche in einem Rübenacker und entlang schilfbewachsener Grabenränder die geforderten Fächer der Feldarbeit, einschließlich des Gehorsams an Haar- und Federwild und der Schußruhe absolviert. Er hat mehrfach Wild gefunden und ausdrucksvoll vorgestanden und nachgezogen. Da die Suche etwas kurz und phasenweise unplanmäßig war, weist die Richtergruppe den Hundeführer an, den Hund noch einmal auf einem frisch abgeernteten Acker mit sehr spärlichem Bewuchs suchen zu lassen. Dort soll der Hund eine weite, planmäßige und flotte Quersuche zeigen

Frage:

Ist diese Vorgehensweise zur abschließenden Beurteilung der Suche richtig?

Antwort:

Die Frage ist eindeutig zu verneinen! Die Prüfung der Suche hat zum Ziel, sich drückendes Wild mit dem Hund zu finden. Naturgemäß hält sich das sich drückende Wild dort auf, wo ihm vorhandene Deckung ein „Drücken" überhaupt ermöglicht. Bei der Prüfung der Suche kommt es in erster Linie auf den Finderwillen des Hundes an, der nur dort gezeigt werden kann, wo sich erfahrungsgemäß das Wild aufhält. Daher schreibt die VCPO vor, dass die Suche in einem Gelände mit guter Deckung geprüft werden muss. Dies gilt analog auch für die Suche bei der VJP und HZP, einschließlich der Überprüfung der Schussfestigkeit, die dort nur im Rahmen der Suche überprüft werden darf.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.10.2015