Bei der Prüfung des Verhaltens auf dem Stand winselt ein Hund fortwährend und gibt immer wieder Laut. Die Richter vergeben wegen dieses Verhaltens die Note „genügend", weil dadurch die Sicherheit des Führers und anderer Prüfungsteilnehmer nicht gefährdet ist.

Frage:

Ist diese Entscheidung richtig?

 

Antwort:

Nein!

Begründung: Nach den Bestimmungen der VGPO und VPSO darf der Hund bei dieser Prüfung nicht Hals geben (Muss-Bestimmung!). Es geht in diesem Fach nicht nur um die Sicherheit, sondern um die Eignung des Hundes zum Führen auf einer Gesellschaftsjagd. Durch das fortwährende

Laut geben wird der Hund den Führer und seine Standnachbarn um den Jagderfolg bringen und genügt somit nicht den Anforderungen der praktischen Jagdausübung. Der Hund erhält das Prädikat „ungenügend". Er kann die Prüfung nicht bestehen.