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Auf einer VGP überprüft die Richtergruppe am 2. Prüfungstag das „Folgen frei bei Fuß" auf einem Waldweg. Der Hundeführer legt im Anschluss seinen Hund ab und pirscht weiter, bis er vom Hund nicht mehr eräugt werden kann. Als er den 2. Schuss abgibt, steht der der ansonsten bis jetzt sehr gehorsame Hund auf, verlässt seinen Platz und kommt zum Hundeführer. Der Richterobmann teilt darauf dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung nicht bestanden habe, da der Hund den „Stand" verlassen hat.

Frage:
Ist die Auffassung der Richter richtig?

Antwort:
Um die VGP in der Fachgruppe Gehorsam zu bestehen, muss der Hund im Gehorsam insgesamt mindestens 38 Punkte erzielen (Mindestpunktzahl) und bestimmte Gehorsamsfächer mit dem Prädikat genügend bestanden haben (Mindestbedingungen). Zu diesen „bestimmten" Gehorsamsfächern gehört das „Verhalten auf dem Stand nicht aber das „Ablegen". Die Richtergruppe muss also überprüfen, ob der Hund nach Abschluss des Faches „Ablegen" überhaupt noch die Mindestpunktzahl für den 3. Preis erreichen kann. Kann der Hund dies, so ist er weiter zu prüfen.
Einen l. Preis kann der Hund allerdings nicht mehr erhalten. Die VGPO verlangt für einen l. Preis als Mindestbedingung ein genügendes Prädikat im Fach „Ablegen"

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10. 10.2017