Eine Woche vor der Verbandsstöberprüfung bricht sich ein Hundeführer, der seinen Hund gemeldet hat, das Bein. Er informiert den Suchenleiter und teilt ihm telefonisch mit, dass seine Frau, die selbst nicht über einen Jagdschein verfügt, den Hund auf der Prüfung vorstellen wird, da er nicht führen kann. Der Prüfungsleiter erkennt eine Ausnahme und lässt der Frau des Hundeführers die Einladung zur Prüfung per Post zukommen- Als die Ehefrau am Prüfungsmorgen erscheint, weigern sich zwei Verbandsrichter das Gespann zu richten, da die Hundeführerin keinen Jagdschein hat.

Frage:
Ist die Auffassung der beiden Richter korrekt?

 

Antwort:
Ja! Auf einer VStP muss der Hundeführer einen gültigen Jagschein besitzen. Ausnahmen hiervon sind weder aus jagdlichen, noch aus züchterischen Gründen zulässig. Der Prüfungsleiter hat falsch gehandelt. Er darf Hundeführer ohne Jagdschein nicht zulassen.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10. 12.2015