Zu diesem einstimmigen Ergebnis kamen die Vertreter von ca. 14.500 bayerischen Jagdgebrauchshunde führende Jägern anl. der Tagung des Jagdkynologischen Arbeitskreises Bayern am vergangenen Sonntag in Kösching.

Die Arbeit hinter der lebenden Ente nach Prof. Müller ist nach Ansicht aller Anwesenden vergleichbar mit der natürlichen, vorübergehenden Einschränkung der Fluchtfähigkeit während der Mauser. Daher stellt die Schleswig Holstein Ente für die Delegierten keine vergleichbare Alternative dar.

Weiterhin bekannten sich die Anwesenden einstimmig zur Brauchbarkeitsprüfungsordnung des Jagdverbandes Bayern, die als Einzige offiziell durch die oberste Jagdbehörde (Landwirtschaftsministerium) mit Schreiben vom 15.07.97 Az. R4-7843-103 anerkannt ist.
„Verantwortlich für den gesetzeskonformen Einsatz brauchbarer Jagdhunde ist immer der Jagdpächter bzw. Jagdleiter. Beim Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit, als Vorabprüfung für den späteren Jagdeinsatz, über die Prüfung des BJV ist er im Streitfall immer auf der sicheren Seite!" so der Vorsitzende des JKA, Frank Wagner.

Auch für die immer wieder auftretende Diskussion im Zusammenhang mit der Forderung, nur vom JGHV anerkannte Jagdgebrauchshunde aus der kontrollierten Leistungszucht für die Jagdausübung einzusetzen, zeigten die Anwesenden wenig Verständnis. „Wir leben in einer Welt, in der alles wissenschaftlich zertifiziert sein muss. Selbst beim Toilettenpapier verlangt die Gesellschaft diverse Zertifizierungen. Ausgerechnet bei unseren Jagdgebrauchshunden wird dies in Frage gestellt?" wunderte sich der Ehrenpräsident des JGHV Christoph Frucht in seinem Vortrag und erhielt hierfür die uneingeschränkte Zustimmung Aller.

Fazit: Das Bayerische Jagdgebrauchshundewesen im JKA steht geschlossen zur Brauchbarkeitsprüfung des BJV, hinter dem Einsatz von Jagdgebrauchshunden, aus der leistungszertifizierten Zucht des Deutschen Jagdgebrauchshundverbandes sowie zur Müller-Ente.

22.02.2016

JKA-Bayern