Heute wurde im Landtag NRW das neue Jagdgesetz verabschiedet. Das seit 2015 in Kraft gewesene und teilweise verfassungswidrige "ökologische" Jagdgesetz des grünen Umweltministers Remmel ist somit endlich Geschichte. Das neue Jagdgesetz wurde auf die heutigen Bedürfnisse einer ordentlichen tierschutzgerechten Jagdausübung angepasst, sowie fachlich und wissenschaftlich abgestimmt. Die "Müllerente" ist in NRW wieder erlaubt. Erfreulich ist auch, dass die Baujagd auf den Fuchs am Revierkunstbau und Naturbau wieder zugelassen ist und den Jägern damit wieder eine effektive Form der Prädatorenbejagung an die Hand gegeben ist.

Bei aller Freude über das neue Gesetz, sollte unsere Kompetenz und Sachlichkeit unser Wirken weiterhin beherrschen.
Auf dumme primitive Siegerfotos mit Jägermeisterfläschchen, wie es Minister a. D. Remmel seinerzeit bevorzugte, sollten wir verzichten.
Wir Jäger und Jagdhundeführer haben geschlossen und mit großem Sachverstand für eine ordentliche Jagdausübung in NRW geworben und das neue Gesetz gibt uns wieder die Möglichkeit zur waidgerechten Jagdausübung.
Persönlich möchten wir uns bei den Hauptakteuren, die für unsere Sache gekämpft haben, herzlich bedanken. LJV Präsident Müller- Schallenberg und JKV Obmann Peter Wingerath gilt stellvertretend für die vielen Anderen, der besonderen Dank des gesamten JGHV-Präsidiums.
Friedhelm Röttgen