Die "Datenschutzverpflichtungserklärung für Verbandsrichter des JGHV" haben wir als Formblatt 59 erstellt und unter www.jghv.de in der Rubrik Service->Formblätter->Richterwesen abgespeichert.
In der Juniausgabe 2018 unseres Verbandsorgans „Der Jagdgebrauchshund" hat unser Datenschutzbeauftragte Sie in das neue Datenschutzrecht eingeführt. Dieser Beitrag ist auch auf unserer Homepage unter der Rubrik „Datenschutz" nachzulesen.

Durch das neue Datenschutzrecht sollen Daten besser geschützt werden. Dies geschieht u.a. dadurch, dass Betroffene besser über ihre Rechte unterrichtet werden. Dazu gehört auch, dass all jene, die den Datenschutz bei ihrer Tätigkeit zu beachten haben, eindringlich auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Das gilt selbstverständlich auch für die ehrenamtliche Tätigkeit und damit auch für Sie als Verbandsrichter.

Der Gesetzgeber erhofft sich einen effektiven Datenschutz auch dadurch, dass er u.a. Vereine und Verbände verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, dass sie Amtsinhaber und Funktionsträger über den gesetzlichen Datenschutz belehrt haben, bevor überhaupt ein Schaden eintreten kann. Nur dann ist aus seiner Sicht sichergestellt, dass Betroffene von Beginn an wirksam vor Missbrauch geschützt werden, aber auch Amtsträger vor einer späteren Haftung. Denn anfängliche Unwissenheit schützt nicht vor einer späteren Haftung oder gar Strafe.
Nur zu diesem Zweck möchten wir Sie bitten, uns auf Formblatt 59 das zu bestätigen, was für Sie alle längst eine Selbstverständlichkeit ist. Ihre gesetzliche Haftung besteht schon jetzt und wird durch den Coupon nicht
erweitert.
Wir haben die Verpflichtungserklärung so formuliert, dass sie für alle gut verständlich ist. Sollten Sie dennoch Fragen
haben, zögern Sie nicht, uns zu fragen. Wir erfüllen mit diesem Coupon eine gesetzliche Pflicht. Unterstützen Sie uns durch zügige Bearbeitung und schnellstmögliche Rücksendung an die Geschäftsstelle des JGHV.

Nur so schützen Sie das, was uns am
Herzen liegt: ein auf zuverlässige Daten gestütztes Jagdgebrauchshundewesen.